11219/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.06.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0121-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11413/J vom 19. April 2012 der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Die vorliegenden Fragen beziehen sich ausschließlich auf Angelegenheiten, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Vom Bundesministerium für Finanzen werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei hat das Bundesministerium für Finanzen nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG bzw. de Österreichischen Post AG als einer zu 52,85 % im Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen.
Zu 3.:
Die Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters ist eine wichtige Zielsetzung der Bundesregierung. Daher wurden zuletzt mit dem Stabilitätsgesetz 2012 verschiedene Maßnahmen beschlossen, um dieses Ziel zu erreichen. Sollte die Entwicklung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters, das selbstverständlich laufend beobachtet wird, weiteren
Handlungsbedarf nahelegen, werden zusätzliche Maßnahmen von den jeweils zuständigen Fachressorts zu erarbeiten sein.
Zu 4. und 5.:
|
|
gesamt |
unter 60 |
über 60 |
Durchschnittsalter |
|
2006 |
215 |
183 |
32 |
51,6 |
|
2007 |
184 |
145 |
39 |
52,9 |
|
2008 |
183 |
138 |
45 |
54,0 |
|
2009 |
485 |
281 |
204 |
54,9 |
|
2010 |
478 |
277 |
201 |
54,7 |
|
2011 |
600 |
351 |
249 |
54,9 |
Zu 6.:
Im Jahr 2011 gab es wegen „Dienstunfähigkeit“ (§14 BDG 1979) 352 Neupensionen bei der Österreichischen Post AG.
Mit freundlichen Grüßen