11224/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.06.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0119-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11425/J vom 19. April 2012 der Abgeordneten Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Der in § 2 Abs. 4 FinStaG festgelegte Höchstrahmen von EUR 15 Mrd. für Maßnahmen nach diesem Bundesgesetz wurde per Ende Oktober 2011 mit rund EUR 9 Mrd. in Anspruch genommen. Der somit offene Rahmen in Höhe von EUR 6 Mrd. wurde zwischenzeitig mit etwas mehr als EUR 2,4 Mrd. von der KA Finanz AG sowie mit EUR 250 Mio. von der ÖVAG in Anspruch genommen. Der zum 18. Mai 2012 offene Rahmen nach FinStaG beträgt EUR 3,3 Mrd.
Zu 2. bis 4.:
In Höhe des jeweils freien Rahmens nach FinStaG (Ende Oktober 2011: EUR 6 Mrd. bzw. Mitte Mai 2012: EUR 3,3 Mrd.) kann die Bundesministerin für Finanzen ihre in § 1 FinStaG normierte Ermächtigung, neue Maßnahmen zur Rekapitalisierung von begünstigten Rechtsträgern zu ergreifen, ausüben. Es handelt sich dabei jedoch um keine Barmittel, die
zur Zinsgenerierung „angelegt“ werden könnten. Die den Banken zuzuführenden Mittel werden vielmehr nach Bedarf zeitnah über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur am Kapitalmarkt aufgenommen. Sollte es sich hingegen um Garantien handeln, erfolgt im Zeitpunkt der Abgabe der Garantie überhaupt kein Liquiditätsfluss.
Zu 5. bis 14.:
Bei der Kommunalkredit werden von der Staatsanwaltschaft seit 2009 Erhebungen insbesondere gegen ehemalige Organwalter durchgeführt, welche vor dem Hintergrund der komplexen Sachverhalte noch andauern.
Bei der ÖVAG liegen dem Bundesministerium für Finanzen bislang keine Verdachtsmomente auf strafrechtlich relevante Sachverhalte, die zum Vermögensverfall der Bank geführt haben könnten, vor.
Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Zu 15.:
Der ÖVAG wurden im April 2009 EUR 1 Mrd. an Partizipationskapital zugeführt, bei welchem am 26. April 2012 durch Beschluss der Hauptversammlung ein Kapitalschnitt in Höhe von EUR 700 Mio. erfolgte. Weiters zeichnete die Republik am 25. April 2012 EUR 250 Mio. an Aktienkapital der ÖVAG. Ein angesprochener „Schaden für die Republik“ lässt sich erst nach erfolgreicher Sanierung der ÖVAG und Veräußerung der rund 43%igen Beteiligung beziffern, sofern der erzielte Veräußerungserlös hinter den für die Restrukturierung der Bank eingesetzten staatlichen Mitteln zurückbleibt.
Der Kommunalkredit Austria AG wurden bislang EUR 250 Mio. zugeführt, für die KA Finanz AG wurden bisher Kapitalmaßnahmen in Höhe von EUR 2,34 Mrd. gesetzt.
Die Beteiligung an der Kommunalkredit Austria AG ist bis Jahresmitte 2013 zu veräußern. Sofern von der mit der Privatisierung beauftragten Finanzmarktbeteiligung AG des Bundes (FIMBAG) ein Verkaufserlös von zumindest EUR 250 Mio. erzielt werden kann, wird kein „Schaden für die Republik“ entstehen. Hingegen stellt die KA Finanz AG eine Abwicklungsbank über einen langfristigen Zeitraum dar, für die gegenwärtig keine Ausstiegsprognose des Bundes genannt werden kann.
Zu 16. bis 19.:
Da bei der ÖVAG bislang keine Verdachtsmomente auf strafrechtlich relevante Sachverhalte, die zum Vermögensverfall der Bank geführt haben könnten, vorliegen, erscheint keine Notwendigkeit einer SOKO ÖVAG gegeben.
Ein Projekt zur Aufarbeitung der Vergangenheit, wie auch immer es bezeichnet werden mag, wurde von der Republik im Rahmen der sogenannten Restrukturierungsvereinbarung mit der Bank geregelt.
Bei der Kommunalkredit werden von der Staatsanwaltschaft hinsichtlich mutmaßlich strafrechtlich relevanter Sachverhalte bereits seit 2009 Erhebungen insbesondere gegen ehemalige Organwalter durchgeführt. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche der Bank werden durch den gegenwärtigen Vorstand verfolgt.
Zu 20.:
Weitere Inanspruchnahmen des Bankenhilfspakets durch die KA Finanz und die ÖVAG können vor dem Hintergrund der anhaltenden Finanzkrise keineswegs ausgeschlossen werden. Das Bundesministerium für Finanzen ist in jedem Fall bemüht, die budgetär gelindesten Maßnahmen ‑ etwa Bürgschaften und Garantien ‑ einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen