11225/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.06.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0120-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11435/J vom 19. April 2012 der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Da das Bundesministerium für Finanzen nicht Aufsichtsbehörde ist, liegen die angesprochenen Detaildaten nicht vor.
Zu 3.:
Das Bundesministerium für Finanzen verfügt über keine Informationen zu den Veranlagungsformen, die Pensionskassen im Rahmen der Veranlagung des einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft zugeordneten Vermögens gewählt haben.
Zu 4.:
Dem Bundesministerium für Finanzen ist der Vorschlag bekannt.
Zu 5. und 6.:
Die angesprochenen Schätzungen oder Berechnungen wurden vom Bundesministerium für Finanzen nicht vorgenommen. Mangels geeigneter Daten sowie nicht realistisch zu treffender Annahmen wären auch keine verwertbaren Ergebnisse zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen