11235/AB XXIV. GP
Eingelangt am
19.06.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 15. Juni 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0174-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11402/J betreffend „Lebensweg von Heimkindern“, welche die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 19. April 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 8 der Anfrage:
Mir sind keine Studien über den weiteren Lebensweg von Kindern, die in öffentlichen sozialpädagogischen Einrichtungen betreut wurden, bekannt.
Antwort zu den Punkten 9 bis 21 der Anfrage:
In Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt ist der Bund lediglich für die Grundsatzgesetzgebung zuständig. Die Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung sind den Ländern vorbehalten, weshalb ihnen auch die Durchführung und Finanzierung von Forschungsprojekten sowie die Planung von und Qualitätssicherung in sozialpädagogischen Einrichtungen obliegt (vgl. §§ 7 und 22 Jugendwohlfahrtsgesetz 1989). Daher verfügt mein Ressort - abgesehen von den statistischen Aufzeichnungen des Jugendwohlfahrtsberichts, welche nicht nach Staatsangehörigkeit aufgeschlüsselt sind - über keine Informationen betreffend öffentliche und private Anbieter sozialpädagogischer Einrichtungen, die Kosten dieser Angebote oder die Platzierung konkreter Minderjähriger in den Einrichtungen.