11240/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Beschreibung: Logo-soloBundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

Frau                                                                                                                              Geschäftszahl:      BMUKK-10.000/0137-III/4a/2012

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                              

Wien, 15. Juni 2012

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11442/J-NR/2012 betreffend Dr. Karl Lueger-Ring und Julius Tandler-Platz in Wien, die die Abg. Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen am 19. April 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Entsprechend Art. 17a StGG sind das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre frei. Damit wird der künstlerische Schöpfungsprozess als solcher, dessen Darbietung und Verbreitung in jeder denkbaren Form sowie die Lehre verfassungsrechtlich geschützt.

 

Zu Fragen 2 bis 4:

Im Rahmen einer kritischen und fundierten Auseinandersetzung mit Politik und Geschichte sind jeweils die verschiedenen Ansichten, Ideen, Wertehaltungen und Idealvorstellungen, die für die entsprechende Zeit prägend sind, zu berücksichtigen. Deren Wirkung und Konsequenzen müssen bewusst gemacht werden, um aus den unterschiedlichen Rückschlüssen Lehren für die Gegenwart zu ziehen. Die als „Verdammung des Andenkens“ aus der Geschichte bekannte Praxis wird in demokratischen Staaten wie Österreich nicht praktiziert.

 

Zu Frage 5:

Diesbezüglich kann keine generelle Aussage getroffen werden, dies ist im Einzelfall zu entscheiden.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.