11246/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. April 2012 unter der Zl. 11373/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Praktika und Verwaltungspraktika“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) bietet in der Zentrale für Jungakademikerinnen und Jungakademiker zwölfmonatige Verwaltungspraktika gemäß §§ 36a ff Vertragsbedienstetengesetz (VBG) 1948 an, für die ein monatlicher Ausbildungsbeitrag gemäß § 36b VBG 1948 geleistet wird. Die VerwaltungspraktikantInnen kommen 40 Stunden in der Woche zum Einsatz.

 

Übersicht Anzahl der VerwaltungspraktikantInnen (VwP) im BMeiA im Inland:

 

Jahr

Gesamtsumme*

davon Akademikerlnnen

davon Studentenlnnen

(v2)

2008

92

84

8

2009

74

73

1

2010

65 

64

1

2011

67    

67

0

2012 (bis 04/12)

46

       46

0

* Die Anzahl der VwP-Ausbildungsplätze im Inland beträgt 34. Die VerwaltungspraktikantInnen werden nicht gleichzeitig an einem bestimmten Tag aufgenommen, sondern laufend über das Jahr bei Freiwerden einer Stelle. Daraus ergibt sich, dass die Gesamt-Zahl der VwP pro Jahr höher ist als die Zahl der Ausbildungsplätze.


An den Vertretungsbehörden im Ausland wurden bis 2011 Jungakademikerlnnen und StudentInnen unentgeltliche Praktika (Volontariate) zu Ausbildungszwecken angeboten. Die Volontäre waren an keine betriebliche Arbeitszeit gebunden. Volontariate an den Vertretungsbehörden dauerten mindestens zwei und höchstens vier Monate, die durchschnittliche Dauer lag bei knapp drei Monaten.

Übersicht Anzahl Volontäre an den Vertretungsbehörden im Ausland 2008 bis 2011:

 

Jahr

Summe

2008

214

2009

237

2010

319

2011

321

Durch die Novellierung des VBG sind seit 2012 unentgeltliche Ausbildungs- und Dienstverhältnisse zum Bund unzulässig. An den Vertretungsbehörden im Ausland werden seither HochschulabsolventInnen ebenso wie StudentInnen für jeweils zwei bis dreimonatige entgeltliche Praktika in Form von Verwaltungspraktika gemäß §§ 36a ff Vertragsbedienstetengesetz (VBG) 1948 aufgenommen und kommen 40 Stunden in der Woche zum Einsatz.

Übersicht Anzahl der VerwaltungspraktikantInnen an den Vertretungsbehörden im Ausland:

 

Jahr

Gesamtsumme

davon v1

davon v2

2012 (bis 04/12)

85

46

39

Zu den Fragen 5 bis 9:

Das BMeiA beabsichtigt auch in den Jahren 2012 und 2013 jungen InteressentInnen und Interessenten im Rahmen von Verwaltungspraktika gemäß §§ 36a ff VBG 1948 die Möglichkeit einzuräumen, die Tätigkeitsbereiche des und Verwendungen im BMeiA kennenzulernen. Dazu verweise ich auch auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zahl 11235/J-NR/2012 vom 25. Mai 2012.