11247/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen haben am
19. April 2012 unter der Zl. 11404 /J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Amputationsstrafen in Ägypten“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Die Existenz eines aus Kreisen der Nur-Partei stammenden Antrags auf Einführung von
Amputationsstrafen ist dem Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) bekannt.

Zu Frage 2:

Das Kulturabkommen zwischen der Republik Österreich und der Arabischen Republik
Ägypten bezieht sich nicht auf den Menschenrechtsbereich. Die Menschenrechtssituation in
Ägypten wird jedoch vom BMeiA, durch die Österreichische Botschaft Kairo und über die
zuständigen Mechanismen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen sehr genau
verfolgt. Entsprechende Anliegen werden in der im jeweiligen Fall geeignet erscheinenden
Form vorgebracht.

 

Zu Frage 3:

 

Bisher lag kein Anlass zu einem Tätigwerden Österreichs vor, weil es sich um einen Antrag
einer Partei handelt, der unseren Informationen zufolge zumindest bis 3. Juni 2012 nicht
formell eingebracht wurde.