11247/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.06.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen haben am
19. April 2012 unter der Zl. 11404 /J-NR/2012 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage
betreffend „Amputationsstrafen in Ägypten“ gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die
Existenz eines aus Kreisen der Nur-Partei stammenden Antrags auf Einführung
von
Amputationsstrafen
ist dem Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten
(BMeiA) bekannt.
Zu Frage 2:
Das
Kulturabkommen zwischen der Republik Österreich und der
Arabischen Republik
Ägypten
bezieht sich nicht auf den Menschenrechtsbereich. Die Menschenrechtssituation
in
Ägypten
wird jedoch vom BMeiA, durch die Österreichische Botschaft Kairo und
über die
zuständigen
Mechanismen der Europäischen Union und der
Vereinten Nationen sehr genau
verfolgt.
Entsprechende Anliegen werden in der im jeweiligen Fall geeignet erscheinenden
Form
vorgebracht.
Zu Frage 3:
Bisher
lag kein Anlass zu einem Tätigwerden Österreichs vor, weil es
sich um einen Antrag
einer
Partei handelt, der unseren Informationen zufolge zumindest bis 3. Juni 2012
nicht
formell
eingebracht wurde.