11251/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0130-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 11378/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Herbert und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Praktika und Verwaltungspraktika“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 9:

Ich gehe davon aus, dass die justizspezifische Ausbildung von Rechtspraktikanten im Rahmen der Gerichtspraxis (nach dem Rechtspraktikantengesetz), mit der Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Rechtswissenschaften die Möglichkeit geboten wird, ihre theoretischen Kenntnisse in die Praxis umzusetzen, nicht von der Anfrage umfasst ist.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Anzahl der entgeltlichen Verwaltungspraktika in den Planstellenbereichen Justizbehörden in den Ländern und Justizanstalten.

Jahr

Gesamtsumme

davon v1

davon v2

2008

35

 

5

2009

80

 

25

2010

91

 

37

2011

96

 

46

2012

28

5

15

In den Planstellenbereichen „Bundesministerium für Justiz-Zentralleitung“ sowie „Oberster Gerichtshof“ und „Generalprokuratur“ wurden im angefragten Zeitraum keine derartigen Praktika absolviert.

Im Bereich der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz wurde aber Studentinnen und Studenten der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen die Absolvierung eines unentgeltlichen Praktikums als Wahlstation im Rahmen des Studiums auf Basis einer Vollbeschäftigung ermöglicht:

Jahr

Dauer des Praktikums

Anzahl

2008

8 Wochen

10 Wochen

2 Studenten

1 Studentin

2009

8 Wochen

2 Studentinnen

2010

8 Wochen

1 Studentin

2011

---

---

 

Im Jahr 2011 wurde im Bereich „Justizanstalten“ 98 Personen (davon – soweit bekannt – zehn mit abgeschlossener Hochschulausbildung) die Absolvierung von durchwegs in Lehrplänen bzw. Ausbildungsvorschriften vorgesehenen, unentgeltlichen Praktika ermöglicht. Von diesen Praktika dauerten elf weniger als 14 Tage, weitere 29 bis zu einem Monat, weitere 32 bis zu zwei Monate, weitere zwölf bis zu drei Monate, sechs bis zu vier Monate, vier bis zu einem halben Jahr und vier ein ganzes Jahr (Ausbildung zum klinischen und Gesundheitspsychologen); vier dieser 2011 begründeten Ausbildungspraktika reichten in das Jahr 2012 hinein. Noch im Jahr 2011 wurden weitere sieben Personen für mehrwöchige unentgeltliche Kurzpraktika an Justizanstalten zugelassen. Das Fehlen einer Dienstleistungsverpflichtung und damit auch eines Stundenausmaßes war diesen Praktika inhärent.

Die regelmäßige Wochendienstzeit der Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten beträgt 40 Stunden (§§ 36 Abs. 3 VBG, 48 Abs. 1 BDG).

Auch in Zukunft ist beabsichtigt, jungen Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit zu bieten, Erfahrungen im Bundesdienst zu sammeln. Im Sommer 2012 wird (wieder) einer Studentin bzw. einem Studenten der Sächsischen Fachhochschule für Verwaltung in Meißen die Absolvierung eines achtwöchigen Praktikums in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz ermöglicht. Ferner stehen für Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten im Zusammenhang mit Ausbildungsverhältnissen in Justizanstalten 2012 und voraussichtlich auch 2013 bis zu 15 Aufnahmemöglichkeiten laufend zur Verfügung.

 

Wien,      . Juni 2012

Dr. Beatrix Karl