11257/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.06.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11458/J der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:
Frage 1 bis 24 und 26:
Hier verweise ich auf die Beantwortung der fachlich zuständigen Ressorts, an die gleichlautende Anfragen ergangen sind.
Frage 25:
Mit der Einführung der Smart Meters können Haushalte jedenfalls mit folgenden Verbesserungen rechnen:
· Die zeitgenaue Verrechnung, die der Smart Meter eröffnet, wird zu weniger Rechnungskorrekturen beziehungsweise Nachzahlungen führen.
· Bei Preisänderungen innerhalb einer Rechnungsperiode können die jeweils verbrauchten Strommengen immer genau dem jeweils geltenden Preis zugeordnet werden.
· An- und Abmeldungen, z. B. durch einen Wohnortwechsel, werden einfacher und günstiger, weil Erst-/Letztzählerstände problemloser festgestellt werden können. Ebenso wird der Wechsel des Energieversorgers damit leichter.
· Mit Smart Meters werden KonsumentInnen künftig die Möglichkeit haben, den Energieverbrauch regelmäßig (und vor allem zeitnahe) kontrollieren zu können. Soweit sie über Internet verfügen, werden KonsumentInnen diesen auf der Webseite des Netzbetreibers beziehungsweise des Energieversorgers abrufen können. Es besteht aber auch das Recht, die Verbrauchsinformation in Papier anzufordern. Dieses Mehr an Transparenz erleichtert den StromkundInnen das Stromsparen.
· In Zukunft wird der Smart Meter neue Möglichkeiten für Smart-Home Anwendungen eröffnen. Zum Beispiel könnte sich damit aus der Ferne die Einschaltung von Haushaltsgeräten zu günstigen Tarifzeiten ermöglichen lassen.