11259/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.06.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 19. Juni 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0188-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11476/J betreffend „überbetriebliche Lehrlingsausbildung“, welche die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen am 25. April 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Diese Frage betrifft von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) bzw. den Landeskammern der gewerblichen Wirtschaft erhobene und geführte Statistiken, zu deren Erstellung die Wirtschaftskammern gemäß Wirtschaftskammergesetz (§ 71 WKG) berechtigt, jedoch nicht verpflichtet sind. Insofern die Frage diese Daten bzw. die Führung solcher Statistiken betrifft, handelt es sich um keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
In der Beilage 1 werden daher die Lehrlingsstatistiken der WKÖ für den abgefragten Zeitraum übermittelt.
Antwort zu den Punkten 2 bis 5 und 7 der Anfrage:
Es ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 11475/J durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu verweisen.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Diese Angaben können nur durch abstrakte Division der Gesamtaufwendungen durch die Zahl der Lehrlinge bzw. Berufsschüler/innen dargestellt werden.
Für die betriebliche Lehrstellenförderung gemäß Berufsausbildungsgesetz (§ 19c BAG; finanziert aus Mitteln des Insolvenz-Entgelt-Fonds gemäß § 13e IESG) wurden im Jahr 2011 pro Lehrling durchschnittlich € 1.317 ausgegeben. Das gesamte ausbezahlte Fördervolumen 2011 betrug über € 156 Mio., per Ende Dezember 2011 wurden in Betrieben insgesamt 118.590 Lehrlinge ausgebildet.
Für den Berufsschulunterricht können durchschnittlich € 4.288 angenommen werden, errechnet für das Schuljahr 2010/11 auf Basis der Zahl der Schüler/innen 2010/2011 und der öffentlichen Ausgaben des Jahres 2010.
Weiters wurden aus Mitteln des Arbeitsmarktservice (AMS) im Jahr 2011 für die Förderung von Lehrlingen in Betrieben durchschnittlich € 186 pro Lehrling aufgewendet. Das Fördervolumen betrug 2011 rund € 22 Mio.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
1. Lehrlingsausbildungsprämie gemäß § 108f EStG:
Diese Förderung konnte erstmals für ein 2002 zu veranlagendes Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden und betrug € 1.000 pro Lehrling und Lehrjahr. Sie ersetzte den bis dahin geltenden Lehrlingsfreibetrag gemäß § 124b Z 31 EStG. Die Lehrlingsausbildungsprämie ist mit Inkrafttreten der Lehrstellenförderung gemäß Berufsausbildungsgesetz mit 28. Juni 2008 ausgelaufen und konnte somit für alle bis dahin begonnenen Lehrverhältnisse in Anspruch genommen werden. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln des Insolvenz-Entgelt-Fonds (damals „Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds“).
2. "Blum-Bonus":
Mit 1. September 2005 wurde das „Projekt 06“ – der nach dem Regierungsbeauftragten für Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung benannte „Blum-Bonus“ – als (personenbezogene) Förderung des AMS eingeführt. Entscheidendes Kriterium für diese Förderung war die Zusätzlichkeit der geförderten Lehrstelle. Der Blum-Bonus bestand aus einem monatlichen Zuschuss von € 400 für das erste Lehrjahr, € 200 für das zweite Lehrjahr und € 100 für das dritte Lehrjahr und wurde für jeweils ein Jahr, insgesamt für maximal drei Jahre, gewährt. Die Förderung ist mit Inkrafttreten der Lehrstellenförderung gemäß Berufsausbildungsgesetz mit 28. Juni 2008 ausgelaufen und konnte somit für alle bis dahin begonnenen Lehrverhältnisse in Anspruch genommen werden. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln des AMS.
3. Lehrstellenförderung gemäß Berufsausbildungsgesetz:
Die Lehrstellenförderung gemäß § 19c BAG ist die Nachfolgeregelung für die Lehrlingsausbildungsprämie und den "Blum-Bonus". Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Insolvenz-Entgelt-Fonds (§ 13e IESG). Sie umfasst folgende Förderarten:
Die Basisförderung gilt für alle nach dem 27. Juni 2008 begründeten Lehrverhältnisse. Die Förderhöhe orientiert sich an der kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigung und ist nach Lehrjahren gestaffelt: Im ersten Lehrjahr beträgt sie drei Lehrlingsentschädigungen, im zweiten Lehrjahr zwei Lehrlingsentschädigungen und im dritten und vierten je eine Lehrlingsentschädigung. Die Basis-förderung wird unter der Voraussetzung eines über das gesamte jeweilige Lehrjahr aufrechten Lehrvertrags im Nachhinein ausbezahlt.
3.2. Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
Mit dieser Förderart werden folgende Ausbildungsmaßnahmen unterstützt:
a) Im Ausbildungsbewilligungsbescheid (§ 3a BAG) vorgeschriebene Ausbildungsverbundmaßnahmen gemäß § 2a BAG zur Abdeckung der geforderten Ausbildungsinhalte des jeweiligen Berufsbilds;
b) freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen im Rahmen des Berufs-bilds, die der Steigerung der Ausbildungsqualität dienen;
c) berufsbezogene Zusatzausbildungen von Lehrlingen, die über das Berufsbild hinausgehen;
d) Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen;
e) Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung.
Gefördert werden 75% der Kosten der Kursmaßnahmen bzw. bei Vorbereitungskursen auf die Berufsreifeprüfung der aliquote Anteil der Lehrlingsentschädigung.
3.3. Weiterbildung der Ausbilder/innen
Mit dieser Förderart werden Weiterbildungsmaßnahmen von Aus-bildner/inne/n mit Bezug zur Ausbilderqualifikation gefördert (z.B. Persönlichkeitsbildung, Ausbildungsrecht, Pädagogik/Psychologie, Suchtprävention, Diversity, interkulturelle Kompetenz). Gefördert werden 75% der Kosten.
3.4. Lehrabschlussprüfungen mit ausgezeichnetem und gutem Erfolg
Gefördert werden Lehrberechtigte, deren Lehrlinge die Lehrabschluss-prüfung mit gutem (€ 200) oder ausgezeichnetem Erfolg (€ 250) abschließen.
3.5. Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
Mit dieser Förderart werden folgende Ausbildungsmaßnahmen unterstützt:
a) Kosten bei Wiederholung einer Berufsschulklasse, damit die Berufsschule abgeschlossen werden kann;
b) Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder – bei Lehrlingen ohne positiven Berufsschulabschluss – auf die theoretische Lehrabschlussprüfung;
c) Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau in den Bereichen Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund.
Gefördert werden 100% der Kosten bzw. bei Wiederholung der Berufsschule der aliquote Anteil der Lehrlingsentschädigung.
3.6. Gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und Männern zu verschiedenen Lehrberufen
Förderbar sind Maßnahmen (Jobcoaching) und Projekte zur Aufhebung der geschlechtsspezifischen Segregation des Lehrstellenmarkts. Die Förderhöhe wird individuell vom Förderausschuss des Bundes-Berufs-ausbildungsbeirates nach Prüfung der Förderwürdigkeit festgelegt.
3.7. Zusätzliche neue Lehrstellen
Mit dieser mit Ende 2010 befristeten Förderart wurden neue Lehrstellen in Betrieben, die erstmals mit der Lehrlingsausbildung begannen oder diese nach mindestens drei Jahren Unterbrechung erneut starteten, gefördert. Die Förderhöhe betrug € 2.000 pro Lehrling.
3.8. Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit
Diese Fördermaßnahme musste zu Beginn 2011 aufgrund begrenzter gesetzlich zur Verfügung stehender finanzieller Mittel im Insolvenz-Entgelt-Fonds bzw. budgetärer Erfordernisse ausgesetzt werden. Gefördert wurden Unternehmen, deren Lehrlinge zur Hälfte der Lehrzeit an einem Praxistest ("Zwischenprüfung“) teilnahmen. Die Förderhöhe betrug € 3.000 pro Lehrling bei Bestehen des Praxistests.
4. Fördermaßnahmen des AMS
Das AMS bietet personenbezogene Förderungen an, die im Rahmen eines Betreuungs- und Beratungsvorgangs gewährt werden. Zielgruppen dieser Förderungen sind:
· Mädchen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil;
· Jugendliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind (Jugendliche mit Behinderungen, sozialen Problemen, schulischen Defiziten, Ab-brecher/innen);
· Teilnehmer/innen an einer Integrativen Berufsausbildung;
· Über-18-Jährige, deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann.
Die Förderhöhe beträgt bis zu € 400/Monat für Mädchen, benachteiligte Jugendliche sowie Teilnehmer/innen der integrativen Berufsausbildung. Die Zielgruppe der Über-18-Jährigen wird mit bis zu € 755/Monat gefördert.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Es ist auf die Beilage 2 zu verweisen.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Besonderer Fachkräftebedarf besteht in sämtlichen technischen Berufen, im gewerblichen wie im industriellen Bereich, sowie in Dienstleitungsberufen wie etwa in der Tourismusbranche. Betreffend Erhebungen des AMS in diesem Zusammenhang ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 11475/J durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu verweisen.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Die duale Ausbildung ist aufgrund ihres Praxisbezugs besonders geeignet, die von der Wirtschaft benötigten Fachkräfte arbeitsmarktadäquat auszubilden. Daher werden die Berufsbilder laufend modernisiert bzw. neue Ausbildungsordnungen für Lehrberufe als jährliche Lehrberufspakte erlassen. So wurden etwa 2010 der Elektrotechnik-Bereich und 2011 der Metalltechnik- sowie der Elektronik-Bereich sowohl inhaltlich als auch strukturell - als Modullehrberufe - neu gestaltet. 2012 wurde etwa der Lehrberuf „Gleisbautechnik“ neu eingeführt.
Mein Ressort unterstützt bundesweite Berufswettbewerbe sowie insbesondere auch die internationalen Bewerbe World Skills (Berufsweltmeisterschaften) und Euro Skills (Berufseuropameisterschaften). Bei den World Skills 2011 in London war Österreich nach der Schweiz beste europäische Nation. Dies unterstreicht die Qualität der dualen Ausbildung in Österreich.
Im Oktober 2012 findet bereits zum sechsten Mal der Tag der Lehre als Berufsinformationsveranstaltung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend für Lehrberufe statt.
Dazu unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Initiativen zur Verbesserung der Attraktivität der Lehrlingsausbildung. Zu nennen sind etwa geplante Zusatzangebote für Tourismus-Lehrlinge.
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ist an der Umsetzung der Strategie der Bundesregierung zum Lebensbegleitenden Lernen mitverantwortlich beteiligt, die etwa zum Ziel hat, die Übergänge von Schule(n), dualer Ausbildung und Weiterbildungen besser aufeinander abzustimmen und durchlässiger zu machen. Dazu zählt auch die Vereinfachung des Zugangs zum Nachholen von Bildungsabschlüssen, wofür mit der Novelle zum Berufsausbildungsgesetz 2011 durch Erleichterung des „Lehrabschlusses im 2. Bildungsweg“ im Rahmen von qualitätsgesicherten Höherqualifizierungen bereits eine Umsetzungsmaßnahme getroffen wurde.
Im Übrigen ist ergänzend auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 11399/J zu verweisen.
Beilagen
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe
Anfragebeantwortung (gescanntes Original)
zur Verfügung.