11262/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.06.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0611-II/2012
Wien, am . Juni 2012
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Winter und weitere Abgeordnete haben am 20. April 2012 unter der Zahl 11450/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verbindungen des Grazer Imams Ismet Purdic zur salafistischen Szene“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2 sowie 5 bis 8:
Aufgrund der Verpflichtung der Amtsverschwiegenheit muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.
Zu Frage 3:
Eine Registrierung der Anzahl der Mitglieder eines Vereines im Vereinsregister ist vom Vereinsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 66/2002 idgF, nicht vorgesehen.
Zu Frage 4:
Keine.
Zu den Fragen 9 bis 11, 16 bis 24 sowie 29 bis 38:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 12, 13, 25 bis 28:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.
Grundsätzlich wird angemerkt, dass ein Eingriff in die in der Europäischen Menschen-rechtskonvention und im Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger verankerte Religionsfreiheit von den Sicherheitsbehörden ausschließlich im Rahmen der gesetzlich normierten Rechte erfolgen darf.
Zu den Fragen 14 und 15:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden.