11263/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.06.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0612-II/2012

Wien, am       . Juni 2012

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Kitzmüller und weitere Abgeordnete haben am
20. April 2012  unter der Zahl 11451/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „geheimdienstlicher Tätigkeit von Mitarbeitern der Universität Klagenfurt“ ge-richtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nein.

 

Zu den Fragen 2 bis 5:

Entfällt aufgrund der Beantwortung zur Frage 1.


 

Zu Frage 6:

Eine Ausübung der besonderen Ermittlungsbefugnisse nach der Strafprozessordnung oder dem Sicherheitspolizeigesetz kann nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen. Bisher bestand kein Anlass zur Beobachtung der genannten Personen durch die Sicherheitsbehörden.

 

Zu den Fragen 7 bis 21:

Entfällt aufgrund der Beantwortung zur Frage 6.

 

 

Zu Frage 22:

Aufgrund bestehender Skatierungsfristen wurden die sachgegenständlichen Akten bereits einer Löschung zugeführt. Aus diesem Grunde können auch keine Angaben darüber gemacht werden, welche Personen in diesem Zusammenhang befragt wurden.

 

Zu den Fragen 23 bis 25:

Entfällt aufgrund der Beantwortung zur Frage 22.

 

Zu den Fragen 26, 29, 40, 43 sowie 54 und 57:

Nein. Bisher bestand kein Anlass zur Beobachtung der genannten Personen durch die Sicherheitsbehörden.

 

Zu den Fragen 27, 28, 30 bis 39, 41, 42, 44 bis 53, 55, 56 sowie 58 bis 67:

Entfällt aufgrund der Beantwortung zu den Fragen 26, 29, 40, 43 sowie 54 und 57.