11268/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0098-I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 19. JUNI 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 25. April 2012, Nr. 11456/J, betreffend Vollziehung

des Futtermittelgesetzes im Jahr 2011

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 25. April 2012, Nr. 11456/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1, 6 und 7:

 

Folgende Anzahl an Betriebskontrollen wurde durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) durchgeführt:

 

Wien

Bgld

Stmk

Ktn

Sbg

Tirol

Vbg

gesamt

Betriebskontrollen

5

208

21

68

49

221

69

104

35

780

 

Die Ergebnisse der Kontrollen, eine Zusammenfassung des mehrjährigen integrierten Kontrollplanes des BAES, sowie die Ergebnisse dazu, werden auf der Homepage des AGES bzw. BAES veröffentlicht. Der Bericht für 2011 liegt voraussichtlich Anfang Juli 2012 vor und wird auch an die Europäische Kommission übermittelt werden.

 

Zu Frage 2:

 

Im Jahr 2011 wurden 780 Betriebskontrollen durchgeführt, bei denen 1.403 Futtermittelproben gezogen wurden.

 

Diese Futtermittelproben wurden gemäß Prüfplan 2011 auf unerwünschte bzw. verbotene Stoffe, sowie auch auf wertbestimmende Parameter analysiert (siehe Tabelle).

 

Untersuchungsparameter

Anzahl analysierter Parameter

Beanstandungen

Beanstandungen in Prozent

Inhaltsstoffe

958

39

4,1

Energie

9

1

11,1

Zusatzstoffe

1.232

58

4,7

unerwünschte Stoffe

2.647

36

1,4

GVO

331

18

5,4

Rezeptur

0

0

0,0

verbotene Stoffe

898

0

0,0

Antibiotika

236

0

0,0

Hormone, Kokzidiostatika

0

0

0,0

Tierische Bestandteile

662

0

0,0

Gesamt

6.973

152

2,2


Zu Frage 3:

 

Dioxinuntersuchungen 2011

Hoheitlich

Amtlich

Gesamt

Einzelfuttermittel

andere Pflanzen

1

0

1

Bioproteine, Hefen

0

0

0

andere Samen und Früchte

4

0

4

Fischprodukte

6

0

6

Getreide

5

0

5

Knollen/Wurzel

0

0

0

Landtierprodukte

5

0

5

Leguminosen

1

0

1

Mineralstoffe

3

0

3

Ölsaaten

12

0

12

Verschiedenes

0

0

0

Mischfuttermittel

andere Lebensmittel liefernde Tiere

5

1

6

Geflügel

7

3

10

Heimtiere

0

0

0

Schwein

6

1

7

Wiederkäuer

4

0

4

Vormischung

0

0

0

Zusatzstoffe

2

0

2

Gesamt

61

5

66

 

Insgesamt wurden im Jahr 2011 66 Futtermittelproben auf den Parameter Dioxin untersucht. Die untersuchten Proben ergaben keine Grenzwertüberschreitungen.

 

Zu Frage 4:

 

Im Jahr 2011 wurden 886 Proben von den Aufsichtsorganen der Bundesländer gezogen und zur Untersuchung und Bewertung an die AGES übermittelt.

 

Länderkontrolle –
Betriebsbesuche mit Probenahme

Burgenland

40

Tirol

82

Wien

29

Niederösterreich

174

Oberösterreich

167

Salzburg

35

Steiermark

173

Kärnten

95

Vorarlberg

91

Gesamt

886

 

Auf folgende Parameter wurde untersucht:

 

Untersuchungsparameter

Anzahl analysierter Parameter

Inhaltsstoffe

41

Energie

0

Zusatzstoffe

54

Unerwünschte Stoffe

373

GVO

4

Rezeptur

7

Verbotene Stoffe

674

davon

Antibiotika

323

 

Hormone, Kokzidiostatika

1

 

Tierische Bestandteile

350

Gesamt

1.153

 

Zu Frage 5:

 

Im Jahr 2011 wurden fünf amtliche Proben auf den Parameter Dioxin untersucht. Zu den Ergebnissen der Dioxinuntersuchungen siehe Tabelle zu Frage 3.

 

Zu Frage 8:

 

Der Kontrollplan für die Länder wurde unter fachlichen Vorgaben des Instituts für Futtermittel (AGES) vom Bereich Daten, Statistik und Risikobewertung (DSR) in der AGES adaptiert und ist im Aktionsplan Futtermittel enthalten. Dieser schreibt den Kontrollorganen die Auswahl der Betriebe und Futtermittelproben bis auf Bezirksebene vor. Siehe Link unter: http://www.lebensministerium.at/land/produktion-maerkte/betriebsmittel-rechtsinfo/futter­mittel.html.

 

Zu Frage 9:

 

Grundsätzlich laufen alle Futtermittelproben über das federführende Institut für Tierernährung und Futtermittel, welches diese je nach den zu untersuchenden Parameter an die institutsinterne Futtermittel-Analytik, an andere Analytikeinheiten in der AGES oder im Falle von Dioxinuntersuchungen an das Umweltbundesamt weiterleitet.

Im Jahr 2011 wurden insgesamt 3.906 Proben durch die AGES untersucht. Hinsichtlich der Ergebnisse der Kontrollproben darf auf den Jahresbericht 2011 verwiesen werden.

 

Zu Frage 10:

 

Futtermittelproben 2011

Hoheitlich

BAES Kontrollproben

1.403

Amtlich

Länder-Kontrolle

886

Privat

Institut für Futtermittel, div. Kompetenzzentren, ZAM Linz, CLUSTER - Linz

1.617

Gesamt

3.906

 

Zu Frage 11:

 

Institut Futtermittel Wien

€ 275.000,00

AGES gesamt

€ 275.000,00

 

Zu Frage 12:

 

Gesamt wurden im Jahr 2011 vom BAES 19 Anzeigen erstattet und insgesamt 448 Beanstandungen ausgesprochen.

 

Zu Frage 13:

 

 Die vom BAES erstatteten Anzeigen verteilen sich auf folgende Bundesländer:

Bundesland

Anzeigen

Oberösterreich

7

Niederösterreich

7

Tirol

4

Wien

1

Rückmeldungen hiezu sind von den Strafbehörden nur unvollständig vorhanden; nach den vorliegenden Informationen wurden Strafen bis zu € 365,- verhängt.


Zu Frage 14:

 

Diese Daten liegen dem BAES nicht vollständig vor. Bei folgenden Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Magistraten wurden Anzeigen erstattet: Lienz, Kufstein, Innsbruck Land, Kitzbühel, Bruck/Leitha, Mödling, Amstetten, Melk, Lilienfeld, Eferding, Braunau, Ried/Innkreis, Wels Land, Schärding, Rohrbach, Magistrat für den 6.u.7. Bezirk.

 

Zu den Fragen 15 und 16:

 

Siehe Antwort zur Frage 13.

Aufgrund unvollständiger Rückmeldung der Bezirksverwaltungsbehörden kann diese Frage nicht abschließend beantwortet werden.

 

Zu Frage 17:

 

Die Einnahme aus Geldstrafen der Bezirksverwaltungsbehörden oder anderer zuständiger Strafbehörden sind dem BMLFUW nicht bekannt.

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hob aus Beanstandungen und aus Kostenersätzen im Falle von rechtskräftigen Anzeigen Gebühren in der Höhe von € 55.800 ein.

 

Zu Frage 18:

 

Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch sind nicht bekannt.

 

Zu Frage 19:

 

Zum Stichtag 31.12.2011 arbeiteten im Geschäftsfeld Ernährungssicherung (ehem. „Bereich Landwirtschaft“) 283,28 VZK. Gem. § 6 Abs. 5 hat sich das Bundesamt u.a. in der Vollziehung des Futtermittelgesetzes (auch) der der AGES zu Gebote stehenden Mittel zu bedienen.

 

Zu Frage 20:

 

Im Jahr 2011 betrugen die Personalkosten im Geschäftsfeld Ernährungssicherung (ehem. „Bereich Landwirtschaft“) € 17.135.786,- (inkl. Lehrlingen, Saisonkräften etc.).


Zu Frage 21:

 

2011 waren 37,41 VZK für die Vollziehung des Futtermittelgesetzes zuständig.

 

Zu Frage 22:

 

Das bestehende Kontrollprogramm für Futtermittel hat sich bewährt. Der derzeit bestehende mehrjährig integrierte risikobasierte Kontrollplan entspricht in höchstem Maße den Anforderungen an eine effektive Futtermittelkontrolle. Die Art der Proben und die Probenanzahl werden gemäß dem risikobasierten Stichprobenplan festgelegt, der jährlich, basierend auf den Erkenntnissen des Vorjahres überarbeitet wird. Die Anzahl der Inspektionen und der Probenahmen sind insgesamt gegenüber dem Vorjahr nahezu gleich. Verschiebungen gibt es jedoch innerhalb der einzelnen Produktkategorien. Die Frage zur Erweiterung bzw. Reduzierung kann nicht allgemein beantwortet werden, da die Verteilung der Zahl der Kontrollen auf Betriebe und Produktkategorien auf einer risikobasierten Berechnung beruht, in der Ergebnisse der nachfassenden Kontrolle oder Vorjahresergebnisse eingerechnet werden. Zusätzlich wird für ad-hoc-Kontrollen aus aktuellen Anlässen eine entsprechende Reserve gebildet.

 

Zu Frage 23:

 

Es waren je Bezirk mindestens eine Person sowie je Bundesland ein zuständiger Koordinator im Amt der jeweiligen Landesregierung tätig, der auch als Ansprechpartner für die Futtermittelkontrolle fungiert, insgesamt etwa 110 Personen.

 

Zu Frage 24:

 

Siehe Tabelle zu Frage 4.

 

Zu Frage 25:

 

In Summe 5,9 VZK (Dienstort: Linz 1,3 VZK, Innsbruck 0,6 VZK, Wien 4,0 VZK).
Im Falle einer Krise stehen insgesamt bis zu 11 Kontrollorgane zur Verfügung, da bei Gefahr in Verzug auf Expertinnen und Experten aus einem Pool des Geschäftsfeldes Ernährungssicherung bzw. des Institutes zurückgegriffen werden kann.

 


Zu Frage 26:

 

Es wurden ca. 0,3 Proben je 1000 Einwohner gezogen; damit liegt Österreich im oberen Bereich der Kontrolldichte, die jedoch – wie von der EU-Kommission empfohlen – von der Menge der erzeugten Futtermittel abhängen soll.

 

Zu Frage 27:

 

Nach den vorliegenden Informationen lag der Wert in Deutschland in den letzten Jahren bei ca. 0,2 Proben je 1000 Einwohner. Für andere Mitgliedstaaten liegen uns keine entsprechenden Daten vor.

 

Zu Frage 28:

 

Auf Grund des neu berechneten, risikobasierten Stichprobenplanes, beruhend auf den Ergebnissen von 2011, ist im Jahr 2012 die Ziehung von ca. 0,3 Proben pro 1.000 Einwohner vorgesehen. Für andere Mitgliedstaaten liegen uns keine entsprechenden Daten vor.

 

Zu Frage 29:

 

Durchschnittlich beliefen sich im Jahr 2011 die Gesamtkosten (inkl. aller Gemeinkostenzuschläge, Verwaltung/Raum bzw. Overhead für Geschäftsführung/Zentrale Stabstellen) pro bearbeiteter Probe auf ca. 1.600 €. Unter Anmerkung, dass die individuellen Analysekosten eines Futtermittels vom Parameterspektrum und -umfang abhängig sind, ist diese Zahl als Durchschnitt zu verstehen und inkludiert selbstverständlich auch die Vollkosten der aus den anderen Bereichen in Anspruch genommenen Ressourcen.

 

Zu Frage 30:

 

Die Kontrolle von Futtermitteln tierischen Ursprungs (Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004) hat im Rahmen der veterinärbehördlichen Grenzkontrolle gemäß der veterinärbehördlichen Einfuhrverordnung 2008, BGBl. II Nr. 474, zu erfolgen.

Sonstige Futtermittel, Vormischungen und Zusatzstoffe nicht tierischen Ursprungs unterliegen bei der Einfuhr und Durchfuhr einer Dokumentenprüfung und einer stichprobenmäßigen Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit gemäß den einschlägigen EU-Rechtsakten.

Der Futtermittelunternehmer oder sein Vertreter hat die Ankunft der Sendung mindestens zwei Arbeitstage vor dem tatsächlichen Eintreffen dem Bundesamt für Ernährungssicherheit unter Vorlage des Einfuhrdokuments gemäß EU-Recht mitzuteilen.

Entspricht die Ware dem EU-Recht, so kann der Import nach schriftlicher Freigabe durch das BAES erfolgen. Stichprobenartig werden anschließend durch Kontrollorgane des BAES Proben am Bestimmungsort gezogen.

 

Zu Frage 31:

 

Insgesamt wurden von den Kontrollorganen an den Außengrenzen 50 Futtermittellieferungen (Gesamtmenge 756,9 Tonnen, als Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen) beim Bundesamt für Ernährungssicherheit angemeldet. Acht Futtermittelkontrollen/Futtermittelprobenahmen vor Ort wurden durch das BAES auf Grund von Zollmeldungen durchgeführt.

 

Zu Frage 32:

 

Die Parameter und die Ergebnisse sind in der Darstellung zur Beantwortung von Frage 2 enthalten.

 

Zu Frage 33:

 

Der Aktionsplan Futtermittel wurde 2011 aktualisiert und neu herausgegeben.

 

Zu Frage 34:

 

In der Vollziehung des Futtermittelgesetzes werden keine Probleme gesehen bzw. sind keine bekannt.

 

Zu Frage 35:

 

Im Jahr 2011 wurde das EU-Dioxin-Monitoring fortgesetzt. Es wurde kein über den Grenzwert liegender Gehalt an Dioxin festgestellt. Ansonsten kam es zu keiner Mitarbeit an EU-Projekten.

 

Zu Frage 36:

 

Seit der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4675/J im Jahr 2008 gab es keine EU-Inspektionen im Bereich Futtermittel.

Zu Frage 37:

 

Nach derzeitigem Stand ist keine EU-Inspektion geplant.

 

Zu Frage 38:

 

Nach Bekanntwerden des Futtermittelskandals in Deutschland bezüglich Dioxin im Jahre 2011 wurden seitens des BAES folgende Maßnahmen gesetzt:

1.    Sofortige Kontaktaufnahmen und darauf folgende Inspektionen bei einem Hersteller und einer Handelsfirma für Futterfett mit zwei Probenahmen beim Hersteller (mit hohem Anteil an der Futterfettversorgung in Österreich). Neun unterbreitete Eigenkontrollergebnisse des Herstellers und die beiden Analysenergebnisse aus der amtlichen Kontrolle waren unauffällig.

2.    Sofortige Kontaktaufnahme bei 36 Mischfutterherstellern (decken > 80% der jährlichen Mischfutterproduktion in Österreich ab) und 18 Futterfettvertreibern. Keines der Unternehmen hatte eine Geschäftsbeziehung zu Harles und Jentsch.

3.    Sofortige Einleitung einer Schwerpunktaktion „Dioxin“ im Rahmen der Futtermittelverkehrskontrolle mit laufenden Prüfungen der Bücher, Probenahmen und Untersuchungen. Erhöhung des Probenahme- und Untersuchungsvolumens um etwa 30 % über den risikobasierten Kontrollplan hinaus.

4.    Im mehrjährigen integrierten und risikobasierten Kontrollplan 2010 wurden im 2. Halbjahr 59 (amtliche und hoheitliche) Proben auf Dioxin und dioxinähnliche PCB (dl PCB) untersucht. Es wurden keine erhöhten Gehalte festgestellt und es ergab sich kein Hinweis auf Lieferbeziehungen zu Harles und Jentsch.

5.    Im Jahr 2011 wurden 66 Proben auf Dioxin untersucht. Es wurden keine Überschreitungen festgestellt.

 

Zu Frage 39:

 

Das Dioxin (Vorfall in Deutschland im Jahr 2010/11) stammt aus einem Betrieb (Fetthersteller), der neben Futtermitteln auch Fett für technische Zwecke hergestellt und diese an Mischfutterhersteller weitergeliefert hat.

Zu Frage 40:

 

Nach bisherigen Informationen ist ein Nebenprodukt der Biodieselproduktion Auslöser der Dioxinkontamination. Nach dem bisherigen Erkenntnisstand dürften Pflanzenschutzmittel als mögliche Kontaminationsursache nicht in Frage kommen.

Zu Frage 41:

 

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl und Ergebnisse der Untersuchungen aus der amtlichen Futtermittelkontrolle in Österreich (2009 – 2011) auf Dioxin und dioxinähnliche PCB.

2009

2010

2011

Unter­suchungen

Beanstan­dungen

Unter-suchungen

Beanstan­dungen

Unter­suchungen

Beanstan­dungen

47

1

46

1

66

0

 

Sämtliche Fälle von Beanstandungen laut obiger Tabelle wurden im Zuge behördlicher Maßnahmen bzw. begleiteter Kontrollen durch die staatliche Futtermittelüberwachung bereinigt.

 

Aufgrund der anlässlich des Dioxinvorfalls in Deutschland durchgeführten Warenstromanalyse durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit kann ausgeschlossen werden, dass Futtermittellieferungen mit Fettkomponenten des verursachenden Unternehmens nach Österreich gelangten. Das Dioxin-Monitoring der letzten Jahre zeigte keine besonderen Auffälligkeiten.

 

Zu Frage 42:

 

Bei Analysen durch das BAES wurden in Österreich keine technischen Fette in Futtermittel festgestellt.

 

Zu Frage 43:

 

Ja, auch Hersteller von Futtermittelkomponenten unterliegen dem Futtermittelgesetz und somit der amtlichen Futtermittelkontrolle.

 

Zu Frage 44:

 

Der vorgesehene Strafrahmen ist derzeit ausreichend.

 

 

Zu Frage 45:

 

Nein.

 

Zu Frage 46:

 

Nein.

 

Zu Frage 47:

 

Die Strafbemessung liegt nicht in der Verantwortung des BMLFUW.

 

Zu Frage 48:

 

Gemäß § 18 Abs. 4 und 5 Futtermittelgesetz ist jeder Futtermittelunternehmer verpflichtet, durch Eigenkontrollen die Einhaltung der Bestimmungen des Futtermittelrechts regelmäßig zu überprüfen. Die Futtermittelunternehmer (Betriebsinhaber) haben bei Vorliegen entsprechender Informationen von sich aus die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, wenn Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen, die ihrer Verfügungsgewalt unterliegen, nicht dem Futtermittelrecht entsprechen. In diesem Fall haben die Futtermittelunternehmer die Aufsichtsorgane unverzüglich zu verständigen, wenn Futtermittel, Vormischungen oder Zusatzstoffe, nicht den Bestimmungen des Futtermittelrechts entsprechen (z.B. Höchstwertüberschreitung bei Dioxin oder anderen unerwünschten Stoffen) und unterrichten diese über die getroffenen Maßnahmen.

 

Zu Frage 49:

 

Regelmäßige Überprüfungen des qualitativen und quantitativen Umfangs der Eigenkontrollsysteme der Futtermittelunternehmer sind Gegenstand sämtlicher Betriebsbesuche im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle.

 

Zu Frage 50:

 

Verpflichtende Eigenkontrollen sind bereits in § 18 des Futtermittelgesetzes vorgesehen. Demnach haben die Betriebsinhaber – abhängig davon, auf welcher Stufe sich der Betrieb in der Futtermittelkette befindet – durch Eigenkontrollen die Einhaltung der futtermittelrechtlichen Bestimmungen regelmäßig zu überprüfen. Die Betriebsinhaber haben – bei Vorliegen entsprechender Informationen von sich aus – die erforderlichen oder behördlich angeordneten Maßnahmen einzuleiten, wenn Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen, die ihrer Verfügungsgewalt unterliegen, nicht dem Futtermittelrecht entsprechen.

Auch gemäß EU-Recht ist jeder Futtermittelunternehmer zu Eigenkontrollen verpflichtet. In Österreich gibt es seit einigen Jahren ein Rohstoffmonitoring der österreichischen Futtermittelwirtschaft, das auch Dioxinuntersuchungen umfasst.

 

Zu Frage 51:

 

Mit der Verordnung (EU) Nr. 225/2012 wurde umfassend auf den Dioxin-Vorfall in Deutschland reagiert: U.a ist eine räumliche Trennung von Futterfetten und Erzeugnissen, die für andere Zwecke bestimmt sind, für alle Fettmischbetriebe in Europa verpflichtend vorgeschrieben.

In Österreich gibt es keinen Futtermittelunternehmer, der Futterfette und Fettsäuren für technische Anwendungen in einer Anlage herstellt.

 

Zu Frage 52:

 

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich eine Bundesbehörde, die als zentrale Behörde für die Durchführung der amtlichen Kontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 eingerichtet ist. Von der Möglichkeit zur Einrichtung von Bundesbehörden gemäß Art. 102 Abs. 2 der österreichischen Bundesverfassung wurde mit der Verabschiedung des Futtermittelgesetzes 1999 bereits Gebrauch gemacht.

 

Zu Frage 53:

 

Die Informations- und Kommunikationswege sind im Aktionsplan Futtermittel umfassend dargestellt. Das Institut für Futtermittel in der AGES ist die Kontaktstelle für Warnmeldungen betreffend Futtermittel. In dieser Funktion leitet das Bundesamt sämtliche für Österreich relevante Warnmeldungen an die Ämter der Landesregierungen und an die Wirtschaftskammer Österreich weiter. Damit ist sichergestellt, dass die österreichische Futtermittelwirtschaft die aktuellsten Informationen erhält, um die erforderlichen Dispositionen zu treffen. Für den Fall, dass die Information auch für die Verbraucher von Relevanz ist, informiert die AGES direkt über die Medien.

 

Zu Frage 54:

 

Das BMLFUW befürwortet eine Herkunftskennzeichnung für Eier in Verarbeitungsprodukten. Für Eiprodukte, die mit dem AMA-Gütezeichen ausgezeichnet sind, ist die Herkunftskennzeichnung bereits umgesetzt.

 

Zu Frage 55:

 

Nach den vorliegenden Informationen sind in Österreich weder Personen-, Sach- oder Vermögensschäden eingetreten, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Vorfall in Deutschland stehen.

 

Zu Frage 56:

 

Eine abschließende, verbindliche Positivliste auf EU-Ebene wurde seitens der Kommission aufgrund der Fülle der in der EU verwendeten Rohstoffe als nicht machbar eingeschätzt.

Mit der Futtermittelverordnung (EG) Nr. 767/2009 wurde die Rechtsbasis für einen Katalog der Einzelfuttermittel geschaffen, der allen Wirtschaftsbeteiligten der Futtermittelkette als wichtiges Instrumentarium dienen soll. Mit der Verordnung (EU) Nr. 575/2011 wurde bereits die zweite Fassung des Katalogs der Einzelfuttermittel erstellt.

 

Zu Frage 57:

 

Mit der Verordnung (EU) Nr. 225/2012 wurden folgende Maßnahmen festgelegt:

-        Zulassungspflicht für Fetthersteller;

-        Verpflichtende Eigenkontrollen der Unternehmer zur Dioxinüberwachung entlang der gesamten Kette der Produktion von Fetten;

-        verpflichtende Meldung der dioxinuntersuchenden Labors im Falle einer Überschreitung festgelegter Höchstwerte an die zuständige Behörde.

 

Der Bundesminister: