11271/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.06.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0608-III/4/a/2012
Wien, am . Juni 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. April 2012 unter der Zahl 11462/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Staatsbürgerschaftsprüfung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Für die Erstellung der Lernunterlage des Bundes wurden Beamtinnen und Beamte meines Ressorts, ein Vertreter des seinerzeitigen Bildungsministeriums, Vertreter der Länder, Experten für Menschenrechte, Historiker und Pädagogen (Erwachsenenbildung) hinzugezogen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Nennung der Namen Abstand genommen werden. Die Anfragebeantwortung 4216/AB vom 19.März 2010 war daher korrekt.
Zu den Fragen 3, 10 und 11:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.
Zu Frage 4:
Die Überarbeitung seitens des BM.I ist unabhängig von den Gutachten im Gange. Bisherige Stellungnahmen von Experten werden berücksichtigt.
Zu Frage 5:
Vom Bundesministerium für Inneres kann in Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, deren Vollziehung nach der Kompetenzverteilung des Bundes-Verfassungsgesetzes Landessache ist, keine Dienstanweisung erteilt werden (vgl die Anfragebeantwortung 8276/AB vom 29. Juni 2011 zu Frage 7).
Zu den Fragen 6 bis 9:
Das Skriptum wird derzeit umfassend neugestaltet. Im Zuge dessen werden die Inhalte einer Prüfung unterzogen.