11272/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.06.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0128-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11469/J vom 25. April 2012 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Österreichs Anteil am eingezahlten Kapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) beträgt 2,2 Mrd. Euro. Gemäß Beschluss der Finanzminister der Euroländer soll das eingezahlte Kapital in fünf Tranchen – davon bereits zwei im Jahr 2012, weitere zwei im Jahr 2013 und die letzte im Jahr 2014 – eingezahlt werden.
Zu 2.:
Der österreichische Anteil beträgt 791.254,35 Euro.
Zu 3. und 4.:
Die Euroländer haben Griechenland mittels bilateraler Darlehen 52,9 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Der so genannte Europäische Finanzstabilitätsmechanismus (EFSM), der von Garantien des EU-Haushalts gedeckt wird, hat bisher Hilfen im Umfang von 38,5 Mrd. Euro ausgezahlt. Die EFSF hat bisher Hilfen im Umfang von 90,5 Mrd. Euro geleistet, davon an Griechenland 68,7 Mrd. Euro, an Irland 12,2 Mrd. Euro und an Portugal 9,6 Mrd. Euro, zusätzlich wurden der EZB vorübergehende Sicherheiten von 35 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.
Zu 5.:
Das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz (ZaBiStaG) ermöglicht, dass der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler namens des Bundes Haftungen in Form von Garantien für die Begebung von Finanzierungen durch die EFSF bis zum jeweils ausstehenden Gesamtbetrag von 21,6 Mrd. Euro an Kapital zuzüglich Zinsen und Kosten eingehen kann.
Zu 6.:
Derzeit haftet Österreich mit einem Anteil von rd. 4,1 Mrd. Euro (bzw. 6,4 Mrd. Euro inklusive anwendbarer Übergarantie) für Kapital für von EFSF begebene Anleihen.
Zu 7.:
ESM verfügt über ein genehmigtes Kapital von 700 Mrd. Euro, wovon 80 Mrd. Euro eingezahlt werden und 620 Mrd. Euro so genanntes Rufkapital darstellen. Dieses Rufkapital kann unter verschiedenen Bedingungen abgerufen werden und stellt keine Garantie im eigentlichen Sinn dar. Österreichs Anteil am genehmigten Kapital beträgt 19,5 Mrd. Euro, wovon 2,2 Mrd. Euro eingezahlt werden und 17,3 Mrd. Euro Rufkapital darstellen.
Zu 8.:
Die OeNB stellt weder anderen Staaten noch anderen Zentralbanken direkt Kreditlinien zur Verfügung.
Zu 9.:
Auf Basis der Quotenreform 2008 beträgt die österreichische Quote am IWF 0,887%. Davor lag die Quote Österreichs beim IWF bei 0,876%.
Mit dem Inkrafttreten der Quotenreform 2010, die eine Verdoppelung der IWF-Quote von 238,4 Mrd. SDR auf 476,8 SDR vorsieht, wird die österreichische Quote wieder auf 0,825% sinken.
Diese Quotenreform muss noch vom Parlament beschlossen werden. Die Mittel des IWF aus den Quotenzahlungen sind nicht zweckgebunden.
Im Zuge der IWF Beitragsaufstockung wird die OeNB dem IWF eine Kreditlinie von 6,13 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, welche aber grundsätzlich für alle IWF Projekte zur Verfügung stehen wird und nicht bestimmten Ländern oder Regionen gewidmet ist.
Der IWF hat bisher rund 21,75 Mrd. Euro an Griechenland, 22,5 Mrd. Euro an Irland und 16,05 Mrd. Euro an Portugal ausgezahlt.
Mit freundlichen Grüßen