11274/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.06.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0127-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11474/J vom 25. April 2012 der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Alle Einrichtungen, die auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen als Einrichtungen gemäß § 4a Abs. 2 Z 3 lit. d aufscheinen, haben entsprechend den gesetzlich normierten Voraussetzungen auch einen Antrag auf Erteilung einer Spendenbegünstigung gestellt.
Zu 3. und 4.:
Es gab bislang keine Ablehnungen.
Zu 5.:
Dies lässt sich nur nach Statut und tatsächlicher Geschäftsführung im jeweiligen Einzelfall beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen