11274/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      Mai 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0127-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11474/J vom 25. April 2012 der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Alle Einrichtungen, die auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen als Einrichtungen gemäß § 4a Abs. 2 Z 3 lit. d aufscheinen, haben entsprechend den gesetzlich normierten Voraussetzungen auch einen Antrag auf Erteilung einer Spendenbegünstigung gestellt.

 

Zu 3. und 4.:

Es gab bislang keine Ablehnungen.


Zu 5.:

Dies lässt sich nur nach Statut und tatsächlicher Geschäftsführung im jeweiligen Einzelfall beurteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.