11275/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0107-I/A/15/2012

Wien, am 25. Juni 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 11459/J der Abgeordneten Christiane Brunner, Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 5:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

Fragen 6, 7, 11 und 12:

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes unter den Kompetenztatbestand „Gesundheitswesen“ die Angelegenheiten der Volksgesundheit, d.h. die Obsorge für den allgemeinen Gesund-heitszustand der Bevölkerung (siehe z.B. VfSlg 3650, 4609) fallen. Nicht hiezu zählen Maßnahmen, mit denen eine für eine bestimmte andere Kompetenzmaterie allein typische Gefahr bekämpft wird (siehe z.B. VfSlg 3650, 7582 und 8035).


Fragen nach einem Gesundheitsrisiko, das mit sogenannten „Smart Meters“ verbunden sein soll, betreffen nun eine von einem bestimmten Produkt allenfalls ausgehende typische Gefahr für die Gesundheit, sie fallen nach dem verfassungs-rechtlichen allgemeinen Inhalt des Kompetenztatbestandes Gesundheitswesen nicht in mein Ressort.

 

Aus Sicht meines Ministeriums ist aber anzumerken, dass die Thematik „Smart Meters“ bei der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe EMF (Arbeitsgruppe des

Bundesministeriums für Gesundheit zur Beurteilung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen elektromagnetischer Felder) am 19. April 2012 behandelt wurde.

Derzeit liegen aus Sicht der Arbeitsgruppe noch zu wenige Fakten vor, um eine Beurteilung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen dieser Technologie abschließend vorzunehmen.

Auf jeden Fall wäre sicherzustellen, dass durch den Einsatz von Smart Meters keine Beeinflussung medizinischer Geräte, die im Haushalt verwendet werden, wie z.B. von Heimdialysegeräten, stattfindet.

 

Fragen 8 bis 10, 13 bis 16, 18 bis 24 und 26:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 11457/J.

 

Frage 17:

Auch zu dieser Frage darf ich grundsätzlich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 11457/J verweisen. Hinsichtlich der Frage der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern verweise ich auf meine Ausführungen zu den Fragen 6, 7, 11 und 12; meinem Ressort liegen keine Informationen darüber vor, ob allenfalls entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden.

 

Frage 25:

Zu dieser Frage verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 11458/J.