11278/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11551/J der Abgeordneten Gessl-Ranftl u.a. wie folgt:

Eine unmittelbare Zuständigkeit meines Ressorts im Zusammenhang mit der Nachnutzung von ehemals bergbaulich genutzten Bereichen besteht nicht.

Allerdings wurden in der Vergangenheit mehrere Stiftungen eingerichtet, von denen derzeit in Kärnten noch eine Stiftung für ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bergbau existiert, deren letzter Teilnehmer seine Ausbildung im Sommer 2013 abschließen wird.

Selbstverständlich stehen die vielfältigen Angebote des Arbeitsmarktservice Österreich auch den Betroffenen von Bergbaubetrieben, die geschlossen werden, zur Verfügung.

Nicht zuletzt verweise ich auf die Sonderunterstützung Bergbau, die derzeit (Stand Ende Mai 2012) einen Bestand von 1.151 Personen, davon 44 weiblich aufweist.