11287/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.06.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0137-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 11478/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Beratertätigkeit“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2 und 5 bis 8:

Das Bundesministerium für Justiz hat, wie bereits in der Anfragebeantwortung zu Zl. 9614/J-NR/2011 im Dezember 2011 bekannt gegeben – unter Zugrundelegung der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes – am 9. November 2011 ein Kontingent von (maximal) 240 Stunden an Beratungs- und Supportleistungen von der Firma Heidi Glück spirit & support media + public affairs consulting GmbH angekauft. An erster Stelle stehen dabei Unterstützungsleistungen bei der Entwicklung kurz- und mittelfristiger Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit. Das vereinbarte Stundenkontingent steht bis 31. Oktober 2012 zur Verfügung. Für jede abgerufene Stunde werden der Auftragnehmerin 250 Euro vergütet, sodass bei (theoretischer) Vollausschöpfung des Kontingents ein Honorar in Höhe von maximal 60.000 Euro anfallen könnte.

Zu 3 und 4:

Mir ist kein solcher Auftrag eines Dritten bekannt, daher stellt sich auch die Frage nach dessen juristischer Qualifikation nicht.

Wien,       . Juni 2012

Dr. Beatrix Karl