11318/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.06.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11509 /J der Abgeordneten Mag.a Jarmer u.a. zu bundeseinheitlichen Regelungen für Persönliche Assistenz wie folgt:

 

Fragen 1 bis 5:

Die Arbeitsgruppe hat bisher fünfmal getagt. Bislang waren Vertreter der Länder und des BMASK an der Arbeitsgruppe beteiligt. Eine Einbeziehung von Betroffenen erfolgte bisher nicht, da zunächst versucht wurde, mit den Vertretern der Länder zumindest in Eckpunkten eine Einigung über eine bundeseinheitliche Regelung zu erzielen. Eine solche Einigung liegt derzeit noch nicht vor.

 

Bisher diskutierte Themen waren insbesondere

·        die Definition der Leistung Persönliche Assistenz und die Abgrenzung von anderen Leistungen,

·        die Definition des Personenkreises und dessen mögliche Ausweitung,

·        die Förderung und das Verhältnis zu anderen Leistungen,

·        die Organisationsform und die Frage der Wahlmöglichkeit,

·        die arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Stellung der persön­lichen AssistentInnen.

 

Fragen 6 bis 22:

Wie oft die Arbeitsgruppe noch tagen wird, ist derzeit nicht absehbar. Jedoch sollen künftig auch betroffene Menschen und ExpertInnen aus dem In- und Ausland in die Diskussionen einbezogen werden.

 

Die künftige Ausgestaltung der persönlichen Assistenz hängt von den weiteren Diskussionen ab und ist derzeit noch nicht bekannt. Die Arbeitsgruppe wird sich auch besonders mit den finanziellen und gleichheitsrechtlichen Aspekten der persönlichen Assistenz beschäftigen.


Frage 23:

 

Die Kompetenz für gesetzliche Regelungen über die Errichtung, die Erhaltung und den Betrieb von Behinderteneinrichtungen obliegt den Ländern. Eine Offensive zur Schließung von Heimen müsste daher von den Ländern ausgehen.