11319/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.06.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0100 -I 3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 28. Juni 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen
und Kollegen vom 2. Mai 2012, Nr. 11487/J, betreffend Vollziehung
des Pflanzenschutzgesetzes im Jahr 2011
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 2. Mai 2012, Nr. 11487/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Im Rahmen des Pflanzenschutzgesetzes 2011 (PSG) wurden im Jahr 2011
a) in unmittelbarer Bundesverwaltung
· seitens des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) 113 Proben gezogen, die am Institut für Pflanzengesundheit untersucht wurden;
· seitens des Bundesamtes für Wald (BFW) 10 Proben gezogen, die am BFW untersucht wurden.
b) in mittelbarer Bundesverwaltung
· seitens der zuständigen Landesbehörden insgesamt 1.729 Proben gezogen, die am Institut für Pflanzengesundheit der AGES untersucht wurden.
Bei den Proben handelte es sich durchwegs um amtliche Proben.
Zu den Fragen 4 bis 12:
Seitens des BAES wurden im Jahr 2011 gemäß §§ 36 und 37 PSG keine Strafen, Sanktionen oder Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, verhängt oder abgeschlossen.
Über allfällige Strafen oder Sanktionen im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung liegen dem BMLFUW keine Informationen vor.
Zu Frage 13:
Mit Stichtag 31.12.2011 waren im Bereich Landwirtschaft der AGES bzw. dem Bundesamt für Ernährungssicherheit 16 Personen mit der Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes befasst.
Zu Frage 14:
Die durchschnittlichen Probenkosten betrugen unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der Proben und der anzuwendenden Untersuchungsmethoden zwischen € 9,98 und € 253,91. Eine Übersicht ist auf der Homepage der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit unter http://www.ages.at/ages/produkte-und-tarife/tarife-des-geschaeftsfeldes-ernaehrungssicherung/pflanzengesundheit/ veröffentlicht.
Zu Frage 15:
Im Jahr 2011 waren am BAES 4,3 Aufsichtsorgane zur Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes 2011 in unmittelbarer Bundesverwaltung tätig.
Zu Frage 16:
Waren des Anhanges V B des PSG wurden in Form von Dokumenten-, Identitäts- und Gesundheitskontrolle auf Befall durch Quarantäneschadorganismen kontrolliert.
Zu Frage 17:
Im Jahr 2011 wurden an den österreichischen Eintrittstellen 1.621 Importsendungen kontrolliert.
Davon wurden 123 Proben gezogen und im Labor untersucht und bei 15 Proben die Anwesenheit von Quarantäneschadorganismen bestätigt.
Es wurden 65 Sendungen vernichtet. Dabei handelte es sich hauptsächlich um kleine Mengen aus dem Reiseverkehr. Bei den Waren handelte es sich um Orchideenschnittblumen, Weinblätter und Pflanzen, hauptsächlich mit Herkunft aus Thailand, Singapur, Malaysia und Türkei, welche aus formalrechtlichen bzw. phytosanitären Gründen zur Einfuhr nicht zugelassen wurden.
Zu Frage 18:
Im Berichtsjahr hat Österreich an einem EU-Überwachungs- und Kontrollprojekt im Rahmen des mehrjährigen integrierten Kontrollplanes (Verordnung (EG) Nr. 882/2004) teilgenommen. Die Endfassung der Berichte über EU-Überwachungs- und Kontrollbesuche, an denen u.a. auch österreichische Experten teilgenommen haben, sind unter http://ec.europa.eu/food/fvo/index_en.cfm
abrufbar.
Zu Frage 19:
Im Zusammenhang mit der Vollziehung des PSG sind keine Probleme bekannt geworden.
Zu Frage 20:
Richtlinie 92/70/EWG
RL der Kommission mit Einzelheiten zu den für die Anerkennung von Schutzgebieten in der Gemeinschaft erforderlichen Untersuchungen
Richtlinie 92/90/EWG
RL der Kommission über die Verpflichtung der Erzeuger und Einführer von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen sowie über die Einzelheiten ihrer Registrierung
Richtlinie 94/3/EG
RL der Kommission über ein Verfahren zur Meldung der Beanstandung einer Sendung oder eines Schadorganismus, die aus einem Drittland stammen und eine unmittelbare Gefahr für die Pflanzengesundheit darstellen
Richtlinie 98/22/EG
RL der Kommission mit Mindestanforderungen für die Durchführung von Pflanzengesundheitskontrollen von aus Drittländern eingeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen in der Gemeinschaft an anderen Kontrollstellen als denen des Bestimmungsortes
Richtlinie 2000/29/EG
RL des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
Entscheidung 2002/499/EG
Entscheidung zur Genehmigung von Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der RL 2000/29/EG für auf natürliche oder künstliche Weise kleinwüchsig gehaltene Pflanzen von Chamaecyparis, Juniperus und Pinus mit Ursprung in der Republik Korea
Entscheidung 2002/757/EG
Entscheidung über vorläufige Sofortmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung von Phytophthora ramorum in die bzw. in der Gemeinschaft
Entscheidung 2002/887/EG
Entscheidung zur Genehmigung von Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der RL 2000/29/EG des Rates für auf natürliche oder künstliche Weise kleinwüchsig gehaltenen Pflanzen von Chamaecyparis, Juniperus und Pinus mit Ursprung in Japan
Entscheidung 2003/63/EG
Entscheidung zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, für nicht zum Pflanzen bestimmte Kartoffeln/Erdäpfel mit Ursprung in bestimmten Provinzen Kubas vorübergehende Ausnahmen von der RL 2000/29/EG des Rates gewähren
Entscheidung 2003/248/EG
Entscheidung zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, für zum Anpflanzen bestimmte Erdbeerpflanzen (Fragaria L.), außer Samen, mit Ursprung in Argentinien Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der RL 2000/29/EG des Rates vorzusehen
Entscheidung 2003/249/EG
Entscheidung zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten von Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der RL 2000/29/EG des Rates für Erdbeerpflanzen (Fragaria L.), zum Anpflanzen bestimmt, außer Samen, mit Ursprung in Chile zuzulassen
VO (EG) Nr. 882/2004
Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz
Richtlinie 2004/103/EG
RL der Kommission zur Regelung der Nämlichkeitskontrollen und Gesundheitsuntersuchungen von in Anhang V Teil B der RL 2000/29/EG des Rates genannten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die an einem anderen Ort als dem Ort des Eingangs in das Gebiet der Gemeinschaft oder an einem nahe gelegenen Ort durchgeführt werden können
Richtlinie 2004/105/EG
RL der Kommission zur Festlegung der Muster der amtlichen Pflanzengesundheitszeugnisse und Pflanzengesundheitszeugnisse für die Wiederausfuhr, die den in RL 2000/29/EG des Rates angeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen aus Drittländern beiliegen
Entscheidung 2004/200/EG
Entscheidung mit Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung des Pepino mosaic virus
Entscheidung 2004/416/EG
Entscheidung über befristete Sofortmaßnahmen in Bezug auf bestimmte Zitrusfrüchte mit Ursprung in Argentinien oder Brasilien
VO (EG) Nr. 1756/2004
Verordnung der Kommission zur Festlegung der erforderlichen Angaben sowie der Kriterien für Art und Umfang der Verringerung der Häufigkeit der Pflanzengesundheitsuntersuchungen bei bestimmten in Anhang V Teil B der RL 2000/29/EG des Rates aufgeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen
Entscheidung 2005/51/EG
Entscheidung zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, für die Einfuhr von mit Pestiziden oder persistenten organischen Schadstoffen verseuchten Böden zu Dekontaminierungszwecken vorübergehend Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der RL 2000/29/EG des Rates zu gewähren
Entscheidung 2006/464/EG
Entscheidung über vorläufige Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Dryocosmos kuriphilus
Entscheidung 2006/473/EG
Entscheidung zur Anerkennung mehrerer Drittländer und Gebiete von Drittländern als frei von Xanthomonas campestris (für Citrus pathogene Stämme), Cercospora angolensis und Guignardia citricarpa (für Citrus pathogene Stämme)
Entscheidung 2007/365/EG
Entscheidung über Dringlichkeitsmaßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Rhynchophorus ferrugineus
Entscheidung 2007/410/EG
Entscheidung über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Potato spindle tuber viroid
Richtlinie 2008/61/EG
RL der Kommission mit den Bedingungen, unter denen bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände gemäß den Anhängen I bis V der RL 2000/29/EG des Rates zu Versuchs-, Forschungs- und Züchtungszwecken in die Gemeinschaft oder bestimmte Schutzgebiete derselben eingeführt oder darin verbracht werden dürfen
VO (EG) Nr. 690/2008
Verordnung der Kommission zur Anerkennung pflanzengesundheitlich besonders gefährdeter Schutzgebiete innerhalb der Gemeinschaft
Entscheidung 2008/840/EG
Entscheidung der Kommission über Dringlichkeitsmaßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora chinensis
Beschluss Nr. 1/2010
des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten gemischten Ausschusses für Landwirtschaft
Durchführungsbeschluss 2011/787/EU
Durchführungsbeschluss der Kommission zur befristeten Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, zum Schutz vor der Verbreitung von Ralstonia solanacearum Sofortmaßnahmen gegenüber Ägypten zu treffen
Alle bzw. weitere einschlägige Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen der Kommission sind in der Rechtsdatenbank der Europäischen Union "EUR-LEX" http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm
angeführt.
Zu Frage 21:
Der letzte Inspektionsbesuch durch das Lebensmittel- und Veterinäramt der Kommission fand in der Zeit vom 5. bis 7. Dezember 2011 statt.
Der Bundesminister: