11320/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0101-I/3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 28. Juni 2012

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 2. Mai 2012, Nr. 11488/J, betreffend Vollziehung

des Pflanzgutgesetzes (PGG 1997) im Jahr 2011

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 2. Mai 2012, Nr. 11488/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Die Kontrolle der Betriebe erfolgt durch die zuständigen Landesorgane.

Seitens des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) wurden im Rahmen des Vollzugs des Pflanzgutgesetzes (PGG 1997) im Jahr 2011 keine Betriebe überprüft, da kein diesbezüglicher Antrag auf Anerkennung von Pflanzgut gestellt wurde. Es wurden daher durch das BAES auch keine Proben gezogen.

 

Zu den Fragen 4 bis 9:

 

Im Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung wurden im genannten Zeitraum keine Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.


Zu Frage 10:

 

Für den genannten Zeitraum sind dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine rechtskräftigen Entscheidungen durch den Verwaltungsgerichtshof bekannt geworden.

 

Zu Frage 11:

 

Seitens des BAES wurden im Rahmen des Vollzugs des PGG 1997 im Jahr 2011 keine amtlichen Anerkennungen von Pflanzgut von Obstarten vorgenommen, da keine diesbezüglichen Anträge gestellt wurden.

Somit wurden auch keine Vegetationsprüfungen vorgenommen.

 

Zu Frage 12:

 

Eine Änderung des Umfanges der zu kontrollierenden Pflanzen im Rahmen des Pflanzgutgesetzes ist derzeit nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 13:

 

Anlässlich der Einfuhrkontrollen gemäß PGG wurden im Jahr 2011 keine Quarantäne­schadorganismen festgestellt.

Prinzipiell besteht eine Einschleppungsgefahr für alle Quarantäneschadorganismen.

Eine Einschleppungsgefahr bei amtlich kontrollierten Sendungen kann jedoch erheblich verringert werden, da mit Quarantäneschadorganismen befallene Sendungen zum freien Warenverkehr nicht freigegeben, sondern schadlos vernichtet bzw. zurückgewiesen werden.

 

Zu Frage 14:

 

Die Einfuhrkontrollen gemäß PGG werden in Verbindung mit den Einfuhrkontrollen nach dem Pflanzenschutzgesetz durchgeführt.

 

Zu Frage 15:

 

Im Jahr 2011 wurden 11 Sendungen gemäß PGG seitens des BAES anlässlich der Einfuhr amtlich kontrolliert.


Die Kontrollen fanden an den Grenzzollstellen gemäß Eintrittsstellen-Verordnung statt. Im Jahr 2011 waren dies das Zollamt Flughafen Wien, das Zollamt Flughafen Linz, das Zollamt Flughafen Graz, das Zollamt Flughafen Salzburg sowie die Zollstelle Wien/Post.

Die Importkontrollen gemäß Pflanzgutgesetz ergaben keine Beanstandungen.

 

 

Zu den Fragen 16 und 17:

 

Da den Bestimmungen des PGG nachgekommen wurde, waren solche Weisungen weder im Jahre 2011 noch bisher im laufenden Jahr erforderlich.

 

Zu Frage 18:

 

Es sind alle derzeit gültigen einschlägigen EU-Richtlinien national umgesetzt worden.

 

Zu Frage 19:

 

Im Zuge der „better regulation“ – Diskussion auf europäischer Ebene ist eine Zusammenlegung von Normen im Saat- und Pflanzgutbereich (einschließlich Rebvermehrungsmaterial) angedacht.

Die Diskussion steht erst am Beginn, es sind vorerst „task forces“ zur Ausarbeitung entsprechender Strategien eingesetzt worden. Diese Arbeitsgruppen sind dabei, erste Arbeitsentwürfe der geplanten neuen Rechtsvorschriften auszuarbeiten.

Österreich wird sich dafür einsetzen, dass den besonderen Bedürfnissen des Pflanzgutbereiches (insbesondere im Hinblick auf die Erhaltung der Biodiversität oder auch die Erhaltung wertvoller alter Sorten etc.) bei der künftigen Gesetzgebung Rechnung getragen wird.

 

Zu Frage 20:

 

Eine allfällige Novellierung wäre erst nach Kundmachung neuer EU-Vorschriften erforderlich.

 

Zu Frage 21:

 

Es sind im Berichtszeitraum keine Probleme bei der Vollziehung des Pflanzgutgesetzes bekannt geworden.

 

 


Zu Frage 22:

 

Mit der Vollziehung der dem BAES zugeordneten Kompetenz sowie für die Untersuchungen an der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) waren im Jahr 2011 fünf Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als Teil ihrer Tätigkeiten betraut.

 

Zu Frage 23:

 

Es handelte sich hierbei um das Institut für Pflanzengesundheit sowie um das Institut für Sortenwesen.

 

Zu Frage 24:

 

Es handelt sich insbesondere um die Richtlinie 98/56/EG (Inverkehrbringen von Pflanzgut von Zierpflanzen), die Richtlinie 2008/72/EG (Inverkehrbringen von Pflanzgut von Gemüsearten, ausgenommen Saatgut) sowie die Richtlinie 2008/90/EG (Inverkehrbringen von Pflanzgut von Obstarten).

Alle einschlägigen Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen der Kommission sind in der Rechtsdatenbank der Europäischen Union „EUR-LEX“ (http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm) angeführt.

 

Zu Frage 25:

 

Österreich nimmt grundsätzlich an Vergleichsversuchen der EU teil. Im Jahr 2011 war keine österreichische Mitarbeit erforderlich.

 

Der Bundesminister: