11322/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Einleitend halte ich fest, dass die bms – Bildungs- und Management GmbH (in Folge bms GmbH) wie auch der Verein Schulungszentrum Fohnsdorf (in Folge SZF) nicht der Vollziehung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unterliegen. Ich habe deshalb unmittelbar mit Bekanntwerden der Vorwürfe hinsichtlich der Geschäftsführung des SZF den Vorstand des AMS Österreich mit einer umfassenden Prüfung beauftragt.

Auf Grundlage der mir vom AMS Österreich zur Verfügung gestellten Unterlagen beantworte ich die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 11565/J der Abgeordneten Zanger u.a. wie folgt:

 

 


Frage 1, 2 und 3:

Die bms GmbH unterzieht sich freiwillig einer über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden, jährlich durchgeführten Abschlussprüfung durch einen beeideten Wirtschaftsprüfer. Bisher wurde jährlich der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Auch nach der durchgeführten Sonderprüfung und den vorgelegten Ergebnissen besteht kein Zweifel an den Abrechnungen und den Verbuchungen.

 

 

Frage 4:

Die Gegenverrechnung ist im Rahmen einer Vereinbarung mit dem AMS geregelt. Sie unterliegt einer jährlichen Prüfung. Die Sätze für die Gegenverrechnungen zwischen bms und SZF wurden zuletzt im Jahr 2011 neu überarbeitet. Die Verrechnungen wurden und werden vom Wirtschaftsprüfer und im Auftrag des AMS von der Buchhaltungsagentur geprüft. Bisher gab es keine Beanstandungen.

Frage 5:

Die Gegenverrechnung von TrainerInnen, Infrastruktur, Material, Verwaltungsaufwand für Qualifizierungsmaßnahmen zu den vereinbarten Verrechnungssätzen.

 

 

Frage 6:

Die Assistenz der GF ist ebenso Angestellte der bms GmbH wie die weiteren Angestellten, die für die bms GmbH tätig sind.

 

 

Frage 7:

Die bms GmbH hat eigene Verwaltungsangestellte, darüber hinausgehende Verwaltungstätigkeiten werden, wie in der Beantwortung zu den Fragen 4 und 5 angeführt, gegenverrechnet.


Frage 8:

Alle, wie in jeder Gesellschaft üblich, erforderlichen Kosten für die Kundenbindung und -akquise.

 

 

Frage 9:

Die bms GmbH legt der Gesellschafterversammlung und dem AMS einen Budgetplan vor, in dem die geplanten Repräsentationskosten genau ausgewiesen sind. Sie wurden in den vergangenen Jahren nie überschritten, der Umfang kann als wirtschaftlich zweckmäßig wie branchenüblich bezeichnet werden.

 

 

Frage 10:

Nein. Die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft SFG fördert jene Firmen, die am Lehrlingsprojekt TRIALITY teilnehmen,  nicht jedoch die bms GmbH.

 

 

Frage 11:

Die Auszahlung der Prämien erfolgt nach dem von der Gesellschafterversammlung genehmigten Schlüssel im Verhältnis zur Leistung am Geschäftsergebnis.

 

 

Frage 12:

Diese Frage kann aus Gründen des Datenschutzes nicht beantwortet werden.