11323/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

Einleitend halte ich fest, dass die bms – Bildungs- und Management GmbH (in Folge bms GmbH) wie auch der Verein Schulungszentrum Fohnsdorf (in Folge SZF) nicht der Vollziehung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unterliegen. Ich habe deshalb unmittelbar mit Bekanntwerden der Vorwürfe hinsichtlich der Geschäftsführung des SZF den Vorstand des AMS Österreich mit einer umfassenden Prüfung beauftragt.

Auf Grundlage der mir vom AMS Österreich zur Verfügung gestellten Unterlagen beantworte ich die an mich gerichteten parlamentarische Anfrage Nr. 11566/J der Abgeordneten Zanger u.a. wie folgt:

 

 

Frage 1:

Die Position der Geschäftsführung wurde unter Mitwirkung eines unabhängigen Personalberaters öffentlich ausgeschrieben. Nach Ende der Ausschreibungsfrist wird der Aufsichtsrat nach einem Hearing, das für den 18. Juni 2012 geplant ist, über die Bestellung entscheiden.

 

 

Frage 2 und 3:

Nein.


Frage 4:

Mit Sicherheit kann dies nicht ausgeschlossen werden, allerdings hat Herr Ing. Uitz bereits im Jahr 2008 seinen Vertrag zum AMS Steiermark gekündigt. An ein neuerliches Vertragsverhältnis ist angesichts der Anforderungs- und Leistungsprofile eines Beraters in einer Regionalen Geschäftsstelle des AMS nicht gedacht.

 

 

Frage 5 und 6:

Buchhalterische Unstimmigkeiten bestanden und bestehen nicht; dies haben auch die Sonderprüfungen bestätigt.

 

 

Frage 7 bis 12:

Im Rahmen des Datenschutzes kann ich mitteilen, dass der Dienstvertrag vom Aufsichtsrat ebenso ordnungsgemäß genehmigt wurde wie auch der Sachbezug PKW für die Dauer der Geschäftsführertätigkeit und die Privatnutzung des Dienstwagens. Dies gilt auch für die nach oben gedeckelte, umsatzabhängige Prämie in der bms GmbH, die ebenfalls vom Aufsichtsrat ordnungsgemäß genehmigt wurde.

 

 

Frage 13:

Die Bestellung erfolgte entsprechend dem Vereinsstatut und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat mit entsprechender Information und Kenntnisnahme durch die Generalversammlung.

 

 

Frage 14:

Nein, da die Inhouse-Vergabe auf dem Vertrag zwischen dem damaligen Bundesministerium für Soziales und dem Verein Schulungszentrum Fohnsdorf fußt und im Jahre 2009 ergänzt wurde. Der Vertrag wie auch die Ergänzung finden ihre Deckung in der aktuell gültigen „Vorstandsrichtlinie zur Vergabe von Bildungsmaßnahmen (BM1)“ des AMS Österreich. Mit Herrn Uitz besteht daher kein wie immer gearteter Zusammenhang zur rechtlichen Vertragsregelung. Die lfd. Kosten werden – wie bereits mehrfach angeführt – einer jährlichen Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer wie auch durch das AMS selbst unterzogen.