11324/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.06.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Einleitend halte ich fest, dass der Verein Schulungszentrum Fohnsdorf (in Folge SZF) wie auch die Betriebs- und Management GmbH (in Folge bms GmbH) nicht der Vollziehung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unterliegen. Ich habe deshalb unmittelbar mit Bekanntwerden der Vorwürfe hinsichtlich Geschäftsführung SZF den Vorstand des AMS Österreich mit einer umfassenden Prüfung beauftragt.
Auf der Grundlage der mir vom AMS Österreich zur Verfügung gestellten Unterlagen beantworte ich die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 11582/J der Abgeordneten Zanger u.a. wie folgt:
Frage 1:
Nach Auskunft des SZF wurde die Personalbesetzung nach den Kriterien der fachlichen Eignung und der Qualifikation in den unterschiedlichen Fachbereichen der Erwachsenenbildung und den Anforderungen und Qualifikationen für die Verwaltungsaufgaben vorgenommen.
Frage 2:
Ja.
Frage 3:
Ja, da diese entsprechend den Bestimmungen des Vereinsstatutes und der bezughabenden Geschäftsordnungen wahrgenommen wird und darüber hinaus gewährleistet, dass die an das SZF gestellte arbeitsmarktpolitische Aufgabe im Interesse des Gemeinwohls erfüllt wird. Die Zusammensetzung sorgt für die Einbringung der unterschiedlichen fachlichen Anforderungen in den Kontrollvollzug.
Gemäß § 7 Abs. 3 des Vereinsstatutes haben die Mitglieder (AMS; Gemeinde Fohnsdorf, Stadtgemeinde Judenburg) das Recht zur Entsendung von Mitgliedern in die Generalversammlung. § 7 Abs. 4 normiert, dass jedes Mitglied mit Ausnahme des AMS einen/eine Delegierte in die Generalversammlung entsenden kann. Die Anzahl der vom AMS zu entsendenden Mitglieder ergibt sich aus dem Zweifachen der Delegierten der anderen Mitglieder.
Gemäß dem gültigen Statut des Vereines haben die Mitglieder des Vereines die Möglichkeit, Mitglieder des Aufsichtsrates zu nominieren. Das von der Generalversammlung beschlossene Statut normiert, dass der Aufsichtsrat aus sechs von der Generalversammlung zu wählenden Mitgliedern besteht (§10 Abs.2). Die Anzahl der zu nominierenden Mitglieder des Aufsichtsrates erfolgt analog den Bestimmungen des § 7 Abs. 4. Somit sind vom AMS 4, und von den verbleibenden Mitgliedern jeweils ein Mitglied für den Aufsichtsrat zu nominieren.
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte jeweils eine/n Vorsitzende/n des Aufsichtsrates sowie deren/dessen Stellvertreter/in.
Die Funktionsdauer des Aufsichtsrates endet mit dem Ende jener Generalversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem das Mitglied des Aufsichtsrates gewählt wurde, nicht mitgerechnet.
Frage 4:
Die bms GmbH unterliegt den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Kontrolle wird von der Gesellschafter- bzw. von der Generalversammlung wahrgenommen.
Über die Bestimmungen des Gesellschaftsrecht hinausgehend stellt der Aufsichtsrat des Vereines die Gesellschafterversammlung dar. Seit dem Jahr 2009 wird über Beschluss des Aufsichtsrates des SZF und Beschluss der Gesellschafterversammlung eine (nach den Rechtsbestimmungen für die GmbH nicht vorgesehene) gesonderte Abschlussprüfung eingerichtet.
Frage 5 bis 7:
Nein. Es sind weder für den Aufsichtsrat noch für die Geschäftsführung „Spesenkonten“ bekannt.
Der Verein SZF hat jährlich im September seinen Budgetantrag für das darauffolgende Geschäftsjahr beim AMS Steiermark einzureichen. In diesem Budget sind keine Spesenkonten angeführt, sondern Ansätze für Repräsentation und Werbung, die einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtbudgets nicht übersteigen düfen. In den letzten Jahren wurden diese Prozentsätze bei der Budgeterstellung nicht ausgeschöpft; auch die Jahresabschlüsse zeigen, dass diese Ausgaben unter den veranschlagten Summen blieben.
Frage 8 bis 11:
Bei der in der Anfrage angeführten Anschaffung handelt es sich um eine Laptop-Trolley-Kombination, die den MitarbeiterInnen für dienstliche Reisetätigkeiten im Rahmen von EU-Projekten zur Verfügung gestellt wurde und unverändert zur Verfügung steht. Es liegt eine Rechnung der bms GmbH für diesen Trolley im Werte von € 429,-- aus dem Jahr 2009 vor. Dieser ist in der Inventarliste für geringwertige Wirtschaftsgüter der bms GmbH aufgelistet.
Frage 12:
Dem Vereinsstatut entsprechend wird der Verein jährlich vom Kontrollausschuss und mit Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers entsprechend den Bestimmungen des Vereinsgesetztes geprüft. Die Prüfergebnisse werden vom Aufsichtsrat beraten und der Generalversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Prüfberichte enthielten bis einschließlich des Wirtschaftsjahres 2010 (2011 wird derzeit geprüft) den „uneingeschränkten Bestätigungsvermerk“ des Wirtschaftsprüfers.
Laufende Prüfungen
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Wirtschaftsjahr |
Prüfungsdurchführung |
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1995 bis 1997 |
AT Audit and Trust Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verantwortlich Univ. -Doz. Mag. Dr. Robert Hofians Prüfungsdurchführung von Mag. Staudinger |
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bis 2009
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AT Audit and Trust Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verantwortlich Univ. -Doz. Mag. Dr. Robert Hofians Prüfungsdurchführung von Univ.- Doz. Mag. Dr. Robert Hofians mit seinen MitarbeiterInnen |
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2010 |
ARTG Allgemeine Revisions- und Treuhandgesellschaft m.b.H. verantwortlich Mag. Peter Knauseder, Prüfungsdurchführung von Mag. Peter Knauseder mit seinen MitarbeiterInnen |
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2011 |
ARTG Allgemeine Revisions- und Treuhandgesellschaft m.b.H. verantwortlich Mag. Peter Knauseder, Prüfungsdurchführung von Mag. Peter Knauseder mit seinen MitarbeiterInnen |
Darüber hinaus wurde der Verein in den letzten 10 Jahren von folgenden, externen Prüforganen überprüft:
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2001 |
GKK Prüfung für 1997 bis 2000 |
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2003 |
Finanzprüfung 1999 bis 2001 bzw. USt-Nachschau 2002 bis 1. Quartal 2003 |
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2005 |
Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit, intensive Detailprüfung des Jahres 2004 inkl. bms GmbH. |
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2007 |
wurde eine UST-Nachschau für den Zeitraum Sept. bis Nov. 2006 durchgeführt. |
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2008 |
Prüfung der Lohnabgaben und Beitragsgrundlagen SV für den Zeitraum 2003 bis 2006 |
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2010 |
Prüfung der Lohnabgaben und Beitragsgrundlagen SV der bms GmbH. |
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2010 |
Prüfung durch die Buchhaltungsagentur des Bundes |
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2011 |
Kommunalsteuerprüfung 2007 bis 2009 |
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2011 |
Prüfung durch die Buchhaltungsagentur des Bundes |
In den letzten 10 Jahren wurden auch 20 EU-Projekte abgewickelt, die alle durch externe Evaluatoren inhaltlich und kostenmäßig geprüft wurden. Die Prüfergebnisse ergaben keine wie immer geartete Beanstandungen.
Frage 13 und 14:
In der letzten Generalversammlung wurde von einem Mitglied des Vereines ein anderes Mitglied in den Kontrollausschuss entsandt.
Der Wirtschaftsprüfer wurde – das entspricht der üblichen Handhabung zur Sicherung objektivierter Prüfergebnisse – neu ausgeschrieben und vergeben.
Frage 15:
Aus den Prüfberichten sind keine derartigen Mitverantwortungen zu Tage getreten.