11328/AB XXIV. GP
Eingelangt am
02.07.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Juli 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Maga. Becher und GenossInnen haben am 9. Mai 2012 unter der Nr. 11520/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Einleitung einer verkehrspsychologischen Untersuchung der in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen unter massivem Gedächtnisverlust leidenden Auskunftspersonen gemäß Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Liegen bereits Anzeigen gegen jene Auskunftspersonen vor, die sich in den diversen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen nicht deshalb einer Aussage entschlagen haben, weil gegen sie in einem laufenden Strafverfahren ermittelt wird und sie sich deshalb selbst belasten könnten, sondern weil sie sich an für sie wesentliche und singuläre Ereignisse und Rechtsgeschäfte einfach „nicht mehr erinnern“ können?
Ø Wenn ja, gegen welche Personen liegen diesbezügliche Anzeigen vor?
Es liegen keine Anzeigen vor.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Ø Sollten solche Anzeigen nicht vorliegen, werden Sie dann in Kenntnis der Rechtslage und des offensichtlichen Gedächtnisverlustes der betroffenen Personen als oberste Verkehrsaufsichtsbehörde von Amts wegen tätig und diese Personen einem Amtsarzt bzw. ausgebildeten Verkehrspsychologen vorführen lassen?
Ø Wenn ja, wer von diesen betroffenen Auskunftspersonen soll einem Amtsarzt bzw. ausgebildeten Verkehrspsychologen vorgeführt werden und wann ist mit den diesbezüglichen amtsärztlichen Vorladungen dieser Personen zu rechnen?
Ø Wenn nein, warum werden Sie diese Personen entgegen der geltenden Rechtslage und deren offensichtlichem Krankheitsbild nicht dem zuständigen Amtsarzt bzw. ausgebildeten Verkehrspsychologen vorführen lassen?