11328/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.07.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0020-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am      . Juli 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Maga. Becher und GenossInnen haben am 9. Mai 2012 unter der Nr. 11520/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Einleitung einer verkehrspsychologischen Untersuchung der in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen unter massivem Gedächtnisverlust leidenden Auskunftspersonen gemäß Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Liegen bereits Anzeigen gegen jene Auskunftspersonen vor, die sich in den diversen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen nicht deshalb einer Aussage entschlagen haben, weil gegen sie in einem laufenden Strafverfahren ermittelt wird und sie sich deshalb selbst belasten könnten, sondern weil sie sich an für sie wesentliche und singuläre Ereignisse und Rechtsgeschäfte einfach „nicht mehr erinnern“ können?

Ø  Wenn ja, gegen welche Personen liegen diesbezügliche Anzeigen vor?

 

 

Es liegen keine Anzeigen vor.

 

 


Zu den Fragen 3 bis 5:

Ø  Sollten solche Anzeigen nicht vorliegen, werden Sie dann in Kenntnis der Rechtslage und des offensichtlichen Gedächtnisverlustes der betroffenen Personen als oberste Verkehrsaufsichtsbehörde von Amts wegen tätig und diese Personen einem Amtsarzt bzw. ausgebildeten Verkehrspsychologen vorführen lassen?

Ø  Wenn ja, wer von diesen betroffenen Auskunftspersonen soll einem Amtsarzt bzw. ausgebildeten Verkehrspsychologen vorgeführt werden und wann ist mit den diesbezüglichen amtsärztlichen Vorladungen dieser Personen zu rechnen?

Ø  Wenn nein, warum werden Sie diese Personen entgegen der geltenden Rechtslage und deren offensichtlichem Krankheitsbild nicht dem zuständigen Amtsarzt bzw. ausgebildeten Verkehrspsychologen vorführen lassen?

 

 

Für die Vollziehung des Führerscheingesetzes und der dazugehörenden Verordnungen sind die Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektionen zuständig. Dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie kommt in diesem Bereich keine Zuständigkeit zu. Erhält die Behörde Kenntnis über Bedenken über die gesundheitliche Eignung von Besitzern von Lenkberechtigungen, so hat sie diese Umstände zu überprüfen und gegebenenfalls die geeigneten Maßnahmen zu setzen.