11352/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Mai
2012 unter der Zl. 11517/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Schändung der Gedenkstätte Gakovo im März des Jahres 2012“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3, sowie 15 bis 19 und 23 bis 26:

Ja. Der österreichische Botschafter in Belgrad hat gemeinsam mit dem deutschen Botschafter
in Belgrad insbesondere den stellvertretenden Premierminister und serbi
schen Innenminister
Ivica Dač
ić am 19. März 2012 über die Angelegenheit und das Interesse an einer Aufklärung
in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus haben beide Botschafter gemeinsam den serbischen
Sozialminister Rasim Ljaji
ć informiert, dessen Zuständigkeit auch Kriegsdenkmäler umfasst.
Es ist davon auszugehen, dass die
Tat weder mit Wissen noch mit Billigung durch die
serbische Regierung verübt worden
ist. Aus diesem Grund hat Österreich keine Protestnote an
die serbische Republik gerichtet und
den serbischen Botschafter in Wien nicht einbestellt.

Zu den Fragen 4 bis 8:

Die zuständigen serbischen Stellen nahmen keinen Kontakt zum Bundesministerium für
europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) auf.


Zu den Fragen 9 bis 11:

Laut mir zur Verfügung stehenden Informationen gibt es in Gakovo keinen Ortsverein der
Donauschwaben. Die Österreichische Botschaft ist jedoch umgehend nach Kenntnis des
Vorfalls, am 8. März 2012, mit dem Obmann des zuständigen Ortsvereins von Sombor aktiv
in Kontakt getreten und hat mit ihm sowohl den Vorfall als auch die weitere Vorgangsweise
besprochen.

Zu den Fragen 12 bis 14:

Die österreichische Botschaft in Belgrad hat sich am 9. März 2012 mit dem Präsidenten des
deutschen Minderheitenrates Laslo Mandler in Verbindung gesetzt.

Zu den Fragen 20 bis 22:

Das beschädigte Denkmal steht nicht im Eigentum der Republik Österreich. Laut mir zur
Verfügung stehenden Informationen steht der Friedhof im Eigentum der Stadt Sombor. Der
Eigentümer und Erhalter des Denkmals hat sich bislang nicht an die Österreichische Botschaft
in Belgrad oder das BMeiA mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Ich gehe daher davon
aus, dass der Eigentümer und Erhalter des Denkmals die Kosten der Restaurierung aus
eigenen Mitteln bestreiten wird.

Der Ordnung halber weise ich daraufhin, dass die Errichtung bzw. Erhaltung von
Kriegsdenkm
älern nicht in die Zuständigkeit des Außenministeriums fällt.

Zu den Fragen 27 und 28:

Derzeit ist kein Wiedereinweihungstermin bekannt. Vertreter der Österreichischen Botschaft
in Belgrad haben in den letzten Jahren wiederholt an Einweihungen von Denkmälern der
Donauschwaben in Serbien teilgenommen. Ich gehe daher davon aus, dass die Botschaft auch
diesmal eine Einladung erhalten und diese selbstverständlich wahrnehmen wird.