11352/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.07.2012
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kitzmüller, Kolleginnen und
Kollegen haben am 8. Mai
2012 unter der Zl. 11517/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend „Schändung der Gedenkstätte Gakovo im März des
Jahres 2012“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3, sowie 15 bis 19 und 23 bis 26:
Ja. Der österreichische Botschafter in
Belgrad hat gemeinsam mit dem deutschen Botschafter
in Belgrad insbesondere den stellvertretenden Premierminister und serbischen Innenminister
Ivica Dačić am 19. März 2012 über die
Angelegenheit und das Interesse an einer Aufklärung
in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus haben beide Botschafter gemeinsam den
serbischen
Sozialminister Rasim Ljajić informiert, dessen Zuständigkeit auch Kriegsdenkmäler
umfasst.
Es ist davon auszugehen, dass die Tat weder mit Wissen noch mit Billigung durch die
serbische Regierung verübt worden ist. Aus diesem Grund hat Österreich keine Protestnote an
die serbische Republik gerichtet und den serbischen Botschafter in Wien nicht einbestellt.
Zu den Fragen 4 bis 8:
Die zuständigen serbischen Stellen nahmen
keinen Kontakt zum Bundesministerium für
europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) auf.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Laut mir zur Verfügung stehenden Informationen
gibt es in Gakovo keinen Ortsverein der
Donauschwaben. Die Österreichische Botschaft ist jedoch umgehend nach
Kenntnis des
Vorfalls, am 8. März 2012, mit dem Obmann des zuständigen Ortsvereins
von Sombor aktiv
in Kontakt getreten und hat mit ihm sowohl den Vorfall als auch die weitere
Vorgangsweise
besprochen.
Zu den Fragen 12 bis 14:
Die österreichische Botschaft in Belgrad
hat sich am 9. März 2012 mit dem Präsidenten des
deutschen Minderheitenrates Laslo Mandler in Verbindung gesetzt.
Zu den Fragen 20 bis 22:
Das beschädigte Denkmal steht nicht im
Eigentum der Republik Österreich. Laut mir zur
Verfügung stehenden Informationen steht der Friedhof im Eigentum der Stadt
Sombor. Der
Eigentümer und Erhalter des Denkmals hat sich bislang nicht an die
Österreichische Botschaft
in Belgrad oder das BMeiA mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Ich gehe
daher davon
aus, dass der Eigentümer und Erhalter des Denkmals die Kosten der
Restaurierung aus
eigenen Mitteln bestreiten wird.
Der Ordnung halber weise ich daraufhin,
dass die Errichtung bzw. Erhaltung von
Kriegsdenkmälern
nicht in die Zuständigkeit des Außenministeriums fällt.
Zu den Fragen 27 und 28:
Derzeit ist kein
Wiedereinweihungstermin bekannt. Vertreter der Österreichischen Botschaft
in Belgrad haben in den letzten Jahren wiederholt an Einweihungen von
Denkmälern der
Donauschwaben in Serbien teilgenommen. Ich gehe daher davon aus, dass die
Botschaft auch
diesmal eine Einladung erhalten und diese selbstverständlich wahrnehmen
wird.