11353/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.07.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Alois Stöger
Bundesminister
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
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GZ: BMG-11001/0117-I/A/15/2012
Wien, am 4. Juli 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 11573/J der Abgeordneten Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
In meinem Ministerium erfüllt die Abteilung II/1 auch die Funktion der Ombudsstelle für Nichtraucher/innenschutz.
Fragen 2 und 3:
Die Agenden der Ombudsstelle werden von einer vollzeitbeschäftigten Referentin in A1/v1 (Juristin, in Fällen spezifischer Rechtsfragen) und einer teilzeitbeschäftigten A2/v2-Referentin (Beschwerde- und Anzeigenmanagement/-erledigungen) betreut. Beide Referentinnen haben auch andere Aufgaben der Abteilung wahrzunehmen.
Da die Angelegenheiten der Ombudsstelle nur einen Teil der Aufgabenstellungen der Abteilung II/1 umfassen, ist eine konkrete Bezifferung der anfallenden Kosten nicht möglich.
Frage 4:
Die diesbezüglichen Aufgabenstellungen umfassen im Wesentlichen die mündliche und schriftliche Beantwortung von Anfragen sowie Eingaben von Bürger/inne/n und Behördenvertreter/inne/n der im Wege der mittelbaren Bundesverwaltungsbehörden für die Vollziehung des Tabakgesetzes zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden (jeweils ohne Bescheidcharakter).
Frage 5:
Die Ombudsstelle für Nichtraucher/innenschutz wurde auf Basis der einschlägigen Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes im Rahmen der Organisationsgewalt des Bundesministers für Gesundheit in der Geschäftseinteilung geschaffen.
Frage 6:
Parteienrechte kommen in diesem Zusammenhang der Ombudsstelle für Nichtraucher/innenschutz nicht zu.
Frage 7:
Die Ombudsstelle für Nichtraucher/innenschutz versteht sich primär als Servicestelle für interessierte Bürger/innen und behördliche Anlaufstelle für mit Fragen des Tabakrechts befasste Behördenvertreter/innen des Bundes und der Länder. Erbetene Informationen werden nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit dem Auskunftspflichtgesetz i.d.g.F. abgehandelt.