11353/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 Alois Stöger

Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0117-I/A/15/2012

Wien, am  4. Juli 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 11573/J der Abgeordneten Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

In meinem Ministerium erfüllt die Abteilung II/1 auch die Funktion der Ombudsstelle für Nichtraucher/innenschutz.

 

Fragen 2 und 3:

Die Agenden der Ombudsstelle werden von einer vollzeitbeschäftigten Referentin in A1/v1 (Juristin, in Fällen spezifischer Rechtsfragen) und einer teilzeitbeschäftigten A2/v2-Referentin (Beschwerde- und Anzeigenmanagement/-erledigungen) betreut. Beide Referentinnen haben auch andere Aufgaben der Abteilung wahrzunehmen.

Da die Angele­genheiten der Ombudsstelle nur einen Teil der Aufgabenstellungen der Abteilung II/1 um­fassen, ist eine konkrete Bezifferung der anfallenden Kosten nicht möglich.

 

Frage 4:

Die diesbezüglichen Aufgabenstellungen umfassen im Wesentlichen die mündliche und schriftliche Beantwortung von Anfragen sowie Eingaben von Bürger/inne/n und Behördenvertreter/inne/n der im Wege der mittelbaren Bundesverwaltungsbehör­den für die Vollziehung des Tabakgesetzes zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden (jeweils ohne Bescheidcharakter).

 

Frage 5:

Die Ombudsstelle für Nichtraucher/innenschutz wurde auf Basis der einschlägigen Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes im Rahmen der Organisationsgewalt des Bundesministers für Gesundheit in der Geschäftseinteilung geschaffen.

 

Frage 6:

Parteienrechte kommen in diesem Zusammenhang der Ombudsstelle für Nicht­raucher/innenschutz nicht zu.

 

Frage 7:

Die Ombudsstelle für Nichtraucher/innenschutz versteht sich primär als Servicestelle für interessierte Bürger/innen und behördliche Anlaufstelle für mit Fragen des Tabak­rechts befasste Behördenvertreter/innen des Bundes und der Länder. Erbetene In­formationen werden nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit dem Auskunftspflicht­gesetz i.d.g.F. abgehandelt.