11356/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0150-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 6. Juli 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11513/J-NR/2012 betreffend Mobbing an Schulen in Niederösterreich, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 8. Mai 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Generell wird festgehalten, dass das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bei Verdacht von Missständen unter Berücksichtigung der Zuständigkeit der unmittelbar für das Personalmanagement verantwortlichen Dienstbehörde erster Instanz unverzüglich alle erforder­lichen und geeigneten Schritte und Maßnahmen setzt.

Im gegenständlichen Verfahren konnten nach Auswertung der vielfältigen Stellungnahmen, Informationen und durchgeführten Erhebungen des Landesschulrates für Niederösterreich seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur als oberster Dienstbehörde bisher keine Anhaltspunkte im Sinne eines Mobbings nach § 43a BDG 1979 gefunden werden.

Zwecks Deeskalation und bis zur Klärung der bestehenden Konfliktsituation wurde die Schul­aufsicht über die HBLA Biedermannsdorf auf Anweisung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur dem Geschäftsbereich eines anderen Schulaufsichtsorgans übertragen. Im Falle weiterer Konfliktsituationen wurde dem Landesschulrat für Niederösterreich in gleichgelagerten Situationen darüber hinaus die gleiche Vorgangsweise empfohlen.

 


Zu Frage 3:

Publizierte Artikel werden grundsätzlich mit ihrem Erscheinungsdatum öffentlich bekannt. Generell darf bemerkt werden, dass Dienstnehmer grundsätzlich ihre Anliegen, die sich auf das Dienstverhältnis oder auf die dienstlichen Aufgaben beziehen, gemäß § 54 BDG 1979 beim unmittelbaren Dienstvorgesetzten einzubringen haben (Dienstweg).

 

Zu Frage 4:

Der Verwaltungsgerichtshof erkannte in der angesprochenen Angelegenheit in der Sitzung vom 1. März 2012. Die Bezug habenden Erkenntnisse betreffend die HBLA Krems gelangten am 6. März 2012 in das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

Grundsätzlich werden Sachverhaltsdarstellungen auf den Stichtag der Anfragestellung bezogen vorbereitet, dies war im Fall der zitierten Parlamentarischen Anfrage Nr. 10270/J-NR/2012 der 12. Jänner 2012. Demgemäß wurde der Kenntnisstand zu diesem Datum wieder gegeben. Bezogen auf den Beantwortungszeitpunkt werden Weiterentwicklungen soweit geboten und möglich entsprechend berücksichtigt, um die von den Anfragestellern ins Treffen geführten zur Nachfrage Anlass gebenden Umstände möglichst zu vermeiden. Aufgrund der Aktenläufe konnte eine derartige Weiterentwicklung bei Beantwortung der Frage 8 der in Rede stehenden Parlamentarischen Anfrage nicht berücksichtigt werden.

 

Zu Frage 5:

Der Vorwurf einer falschen Informierung wird zurückgewiesen. Die damalige Fragestellung bezog sich auf den in der Parlamentarischen Anfrage zitierten Profilartikel vom 10.10.2011. In diesem Artikel befand sich kein Bezug auf die angegebene Äußerung von Herrn o. Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer.

 

Zu Frage 6:

Die Divergenz über die Anzahl der Prüfungsvorsitze ergibt sich daraus, dass bei der Beant­wortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 10270/J-NR/2012 von der Anzahl der Vorsitze bei Reife- und Diplomprüfungen ausgegangen wurde und die Beantwortung daher keine Vorsitze etwa bei Abschlussprüfungen und Berufsreifeprüfungen umfasste. Dieser zur Nachfrage Anlass gebende Umstand wird seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur bedauert, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in der damaligen Beantwortung ausdrücklich auf die Anzahl der Vorsitze bei Reife- und Diplomprüfungen verwiesen wurde und diese Einschränkung in der Beantwortung der Fragen 16 bis 18 mehrfach zum Ausdruck gebracht wurde. Der Vorwurf einer falschen Informierung wird daher zurückgewiesen.

 

Die Auflistung der Vorsitze im einleitenden Teil der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage zu den Schuljahren 2005/06 bis 2010/11 entspricht offensichtlich den ursprünglichen Erlässen des Landesschulrates für Niederösterreich, in denen den Schulen, meist zu Jahres­beginn, bekanntgegeben wurde, welche Personen zu den Reife-, Diplom- und Abschluss­prüfungen, den einzelnen Schulen als Vorsitzende der jeweiligen Prüfungskommission zuge­wiesen werden. Da es im Laufe des jeweiligen Schuljahres – aus verschiedenen Gründen – immer wieder zu Veränderungen kommt, war der Landesschulrat für Niederösterreich in mehreren Fällen gezwungen, kurzfristig andere Vorsitzende zu bestellen.

 


So wurde etwa der Vorsitz an der SOB Caritas St. Pölten vom 28. und 29. Juni 2010, der Vorsitz am Kolleg BAKIP Pressbaum vom 1. und 2. Februar 2011, der Vorsitz an der HLT Krems am 13. Mai 2011, der Vorsitz an der HF Retz am 9. und 10. Mai 2011 und der Vorsitz an der GGS WIFI St. Pölten am 16. und 17. Mai 2011 an Stelle von Frau LSI HR Mag. Ronniger von anderen geeigneten Vorsitzenden geführt.

Ferner wurde der Prüfungstermin SOB HLW St. Pölten 28. und 29. Juni 2010 irrtümlicherweise festgelegt. Tatsächlich hat dort keine abschließende Prüfung stattgefunden.

Auch der Vorsitz bei der Reife- und Diplomprüfung an der HLW St. Pölten vom 6. und 7. Juni 2011 wurde nicht von Frau LSI HR Mag. Ronniger geführt. Dort waren für die Vorsitz­führung von Anfang an zwei andere Schulaufsichtsorgane bestellt.

Frau LSI HR Mag. Ronniger führte hingegen am 9. Oktober 2007 den Vorsitz an der HLA Zwettl, am 11. Oktober 2007 den Vorsitz an der HLA Wr. Neustadt und vom 6. bis 9. Juni 2011 den Vorsitz an der Höheren Lehranstalt für Tourismus WIFI St. Pölten.

 

Ausgehend davon stellt sich die Anzahl aller Vorsitze von Reife- und Diplomprüfungen, Abschlussprüfungen, Berufsreifeprüfungen, Externistenreifeprüfungen sowie Prüfungen im Rahmen der seinerzeitigen Lehrkräfteweiterbildung am Pädagogischen Institut von Frau LSI HR Mag. Ronniger nach Auskunft des Landesschulrates für Niederösterreich wie folgt dar:

 

Schuljahr

Reife- und Diplomprüfungen

Abschlussprüfungen, Berufs­reifeprüfungen, Externisten­reifeprüfungen, Prüfungen im Rahmen der seinerzeitigen Lehrkräfteweiterbildung am Pädagogischen Institut

2005/06

1

14

2006/07

2

9

2007/08

2

11

2008/09

3

5

2009/10

3

8

2010/11

4

6

 

Zu Frage 7:

Für die in Beantwortung der Frage 6 enthaltenen Prüfungen gebührte Frau LSI HR Mag. Ronniger nach Maßgabe des Prüfungstaxengesetzes – Schulen/Pädagogische Hoch­schulen eine entsprechende Abgeltung, welche insgesamt EUR 24.838,50 betrug.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.