11357/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 6.7.2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0192-IM/a/2012

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11512/J betreffend „Wettbewerbsnachteile bei öffentlichen Ausschreibungen aufgrund des geringen Frauenanteils in den Führungsebenen österreichischer Unternehmen“, welche die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 8. Mai 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Der Inhalt eines internen Papiers des deutschen Auswärtigen Amtes ist mir naturgemäß nicht bekannt. Das österreichische Vergaberecht sieht vor, dass jede öffentliche Vergabe unter Berücksichtigung der europäischen Grundfreiheiten, nach den Grundsätzen des Gleichbehandlungsgebotes, sowie nach dem Gebot des freien und lauteren Wettbewerbes zu erfolgen hat. Aufgrund des allgemeinen Diskriminierungsverbotes müssen vergabefremde Kriterien sachlich gerechtfertigt werden. Diese Kriterien dürfen aber nur in eingeschränktem Ausmaß Berücksichtigung finden.


Antwort zu den Punkten 2, 5 und 6 der Anfrage:

 

Wie Studien mehrfach belegen, wirkt sich ein höherer Frauenanteil in Top-Managementposten nicht nur auf die Gleichstellung von Frauen und Männern, sondern auch auf das Betriebsergebnis und damit auch auf die Wettbewerbsfähigkeit positiv aus.

 

Ziel ist es somit, den Frauenanteil in Führungs-, Entscheidungs- und Aufsichtspositionen von Unternehmen weiter zu erhöhen. Mein Ressort hat daher gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und der Industriellenvereinigung das Führungskräfteprogramm "Zukunft.Frauen" geschaffen. Mit dieser Initiative werden qualifizierte Frauen bei ihrem Aufstieg in Chefetagen unterstützt und gezielt für wichtige Management- und Aufsichtsratspositionen vorbereitet. Im Herbst 2012 startet bereits der fünfte Durchgang, was den Erfolg der Initiative unterstreicht. Weiters sind schon derzeit insgesamt rund 260 Frauen in der Aufsichtsrätinnen-Datenbank registriert.

 

Beispielwirkung entfaltet der Umstand, dass der Bund im Jahr 2011 eine Selbstverpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsgremien der Unternehmen mit einem Bundesanteil von 50 Prozent und darüber beschlossen hat.

 

Die dargelegte Haltung gilt unterschiedslos für die nationale und die europäische Ebene.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

Die Außenhandelsstatistik trifft keine derartigen Aussagen.