11365/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.07.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0653-II/1/c/2012
Wien, am . Juli 2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Rosenkranz, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 9. Mai 2012 unter der Zahl 11518/J an mich eine schriftliche parlamentarisch Anfrage betreffend „Desinformation durch den Präventivbeamten am Landeskriminalamt Oberösterreich“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Selbstverständlich entspricht es nicht der Auffassung des Bundesministeriums für Inneres, dass Bedienstete des Ressorts öffentlich Falschauskünfte, zu welchem Thema auch immer, erteilen.
Der Artikel in der OÖ Kronen Zeitung vom 24. Jänner 2012, auf den in der Ausgabe 1/12 der „IWÖ Nachrichten“ Bezug genommen wird, basiert auf einem durch den Redakteur Markus Schütz mit Gruppeninspektor E. K. des Landeskriminalamtes Oberösterreich, Assistenzbereich Kriminalprävention, zum Thema „Einbruchsprävention“ geführten Telefoninterview. Im Rahmen des Vorgespräches zu diesem Interview wurde der Beamte darauf angesprochen, dass ein Einbruchsgeschädigter gemeint habe, dass er sich eine Waffe zulegen und jeden „umlegen“ werde, der sein Haus betrete. Hierzu merkte der Beamte an, dass bei ordnungsgemäßer Verwahrung die Waffe ja erst geholt werden müsse und im Allgemeinen seitens der Kriminalprävention der Einsatz von Schusswaffen nicht empfohlen wird.
Die im zitierten Artikel wiedergegebene Formulierung „Denn wer eine Waffe gesetzeskonform verwahrt, der muss sie ohnehin getrennt von der Munition versperrt aufbewahren.“ ist weder auf Grund der journalistischen Darstellung noch auf Grund der durchgeführten Tatsachenfeststellung einer Aussage des Beamten zuzurechnen.
Da die inkriminierten Äußerungen in der im Artikel dargestellten Form laut Landeskriminalamt Oberösterreich von Gruppeninspektor K. nicht getätigt wurden, erfolgte seitens des Landeskriminalamtes Oberösterreich keine Einleitung disziplinärer Maßnahmen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Solche Fälle sind nicht evident.