11368/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.07.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11686/J betref- fend „Maßnahmen zur Wohnbauförderung", welche die Abgeordneten Elisabeth Kaufmann-Bruckberger, Kolleginnen und Kollegen am 16. Mai 2012 an mich rich- teten, halte ich eingangs fest, dass die in der Einleitung zur Anfrage zitierte Art. 15a-Vereinbarung in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fällt und die Kompetenzlage in der Wohnbauförderung ohnehin auch in der Einleitung dargestellt wurde. Im Hinblick auf den Vollziehungsbereich meines Ressorts stelle ich daher fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:
Durch eine Reihe von Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz und zur Ver- besserung der Energieeffizienz sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene ist es gelungen, die Energieeffizienz langfristig deutlich zu verbessern. Im Vergleich zum Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts um 127,7% von 1973 bis 2010 bewegte sich der Bruttoinlandsverbrauch des Jahres 2010 nur 58,6% über dem Niveau des Jahres 1973. Damit hat sich der relative Energieverbrauch (d.h. die zur Erzeugung einer Einheit des BIP notwendige Menge an Gesamtenergie) um über 30% verringert.
Neben der allgemeinen und laufenden Förderung des Wohnbaus und der Wohn- haussanierung, die in der Kompetenz der Länder liegt, werden aber auch vom Bund Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Verbesserung der Energie- und CO2-Bilanz gesetzt, insbesondere bei der Förderung der thermi- schen Gebäudesanierung im Rahmen der Bundes-Sanierungsscheck-Aktion (Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend gemeinsam mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft).
In Fortführung der erfolgreichen Förderaktion 2009 stehen seit einschließlich 2011 wieder jährlich € 100 Mio. an Fördervolumen bis 2016 zur Verfügung. Im Jahr 2011 konnten beispielsweise mit € 30 Mio. Fördermittel für Betriebe 800 Sa- nierungsprojekte mit Investitionskosten von rund € 170 Mio. gefördert werden. Im privaten Wohnbau wurden 17.500 Häuser und Wohnungen saniert, wobei hierbei Investitionen in der Höhe von ca. € 690 Mio. getätigt wurden. Während die durchschnittliche Investitionssumme 2009 bei € 33.500 lag, belief sich diese 2011 auf rund € 40.000. Insgesamt wurde mit € 100 Mio. öffentlicher Fördergel- der für Betriebe und Private somit ein Investitionsvolumen von rund € 860 Mio. ausgelöst; etwa 12.500 Arbeitsplätze konnten damit geschaffen bzw. gesichert werden.
Bei der Förderung im Jahr 2012 können im Bereich privater Wohnbau Teilsanie- rungen erleichtert durchgeführt werden. Damit sollen auch etappenweise Sanie- rungen unterstützt werden. Bei der Verwendung von Öko-Dämmstoffen (aus nachwachsenden Rohstoffen oder mit Umweltzeichen) gibt es einen Bonus von € 500, für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude können zusätzlich € 2.000 gewährt werden. Neu sind schließlich auch Erleichterungen für gebäudebezogene Sanierungen im mehrgeschossigen Wohnbau; sowohl bei Miete als auch bei Wohnungseigentum.
Gemäß Analysen des WIFO wird durch die Förderung der thermischen Sanierung eine dauerhafte Senkung des Endenergiebedarfs von zumindest acht PJ pro Jahr erreicht. Da die thermische Sanierung von Gebäuden außerdem aus den Wohn- baufördermitteln der Bundesländer und für Gewerbe und Industriegebäude aus der Umweltförderung im Inland unterstützt wird, beträgt dieser Mitteleinsatz ins- gesamt etwa € 400 Mio. pro Jahr. Damit ist eine jährliche Endenergieeinsparung von etwa 14 PJ erreichbar.