11372/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.07.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0686-II/2/b/2012
Wien, am . Juli 2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Belakowitsch-Jenewein, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 10. Mai 2012 unter der Zahl 11525/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kosten des Polizeieinsatzes bei der Schlägerei am 29.4.2012 in der Grillszene auf der Wiener Donauinsel“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Auf der Donauinsel ist das Grillen an den dafür eingerichteten Grillplätzen und in den Grillzonen erlaubt. Diese sind auf der Homepage der Stadt Wien ausgewiesen. In Ermangelung konkreter Angaben zum Tatort im zitierten Zeitungsartikel kann die Frage nicht weiter beantwortet werden, da der Bundespolizeidirektion Wien kein mit der Pressemeldung annähernd vergleichbarer Raufhandel bekannt wurde.
Zu den Fragen 2 und 13:
Der zitierte Zeitungsartikel bezieht sich nicht auf Sonntag, den 29. April 2012, sondern auf Samstag, den 28. April 2012.
Am 28. April 2012 scheinen bei der Bundespolizeidirektion Wien nur folgende Einsätze mit Bezug auf Grillplätze auf der Donauinsel auf:
Einsatzgrund: Streit beim Grillplatz. Die Grillplatzaufsicht wurde beschimpft.
Der Streit konnte geschlichtet werden.
Anwesenheit am Einsatzort: 14:22 bis 14:47 Uhr mit 1 Streifenfahrzeug.
Einsatzgrund: Streit auf der Donauinsel Grillplatz 7 bei Abfahrt von der Rampe. Alkoholisierte randalieren. Randalierer entfernten sich vor Eintreffen der Polizei.
Es wurde kein Straftatbestand festgestellt.Anwesenheit am Einsatzort: 17:29 bis 17:48 Uhr mit 2 Streifenfahrzeugen.
Einsatzgrund: Raufhandel auf der Insel gegenüber der Millenium City. Beim Eintreffen keine Wahrnehmung. Der Aufforderer war telefonisch nicht erreichbar.
Anwesenheit am Einsatzort: 17:53 bis 18:18 Uhr mit 1 Streifenfahrzeug.
Zu den Fragen 3, 4, 6, 8 und 9:
Nein.
Zu den Fragen 5, 7 und 10:
Entfällt auf Grund der Beantwortung der Fragen 4, 6 und 9.
Zu den Fragen 11 und 12:
Keine.
Zu Frage 14:
Bei keinem der drei Einsätze entstanden über den normalen Streifendienst hinausgehende Kosten.