11376/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0021-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am      . Juli 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat DI Deimek und weitere Abgeordnete hat am 10. Mai 2012 unter der Nr. 11531/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Sondertransporte und mögliche Sicherheitsprobleme durch deren unterschiedliche Behandlung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1,3, 5 und 11:

Ø Wie viele Sondertransporte sind pro Jahr in Österreich unterwegs?

Ø Wie viele Sondertransporte dürfen mit Blaulicht durchgeführt werden?

Ø Welche Fahrtstrecke legt jeder Sondertransporter im Durchschnitt zurück?

Ø Wie viele Verkehrsstrafen haben Sondertransporte bzw. Sondertransportbegleiter in Aus-übung ihrer Tätigkeit jeweils in den letzten 5 Jahren erhalten?

 

Darüber liegen dem BMVIT keine Aufzeichnungen vor.

 

 

Zu Frage 2:

Ø Wie viele Sondertransporte dürfen mit Gelblicht durchgeführt werden?

 

Alle Sondertransporte dürfen mit Gelblicht durchgeführt werden.

 


Zu Frage 4:

Ø Welche rechtlichen Unterschiede bei der Durchführung eines Sondertransportes ergeben sich rein durch die Nutzung von Gelb- bzw. Blaulicht?

 

Die Verwendung von Warnleuchten mit gelbrotem Licht dient zur Absicherung des Sondertransportes und zur Erhöhung der Auffälligkeit.

 

Die Landeshauptleute können bei der Bewilligung des Sondertransportes zur Transportabsicherung auch die Verwendung von Fahrzeugen mit Blaulicht vorschreiben. In der Regel wird davon bei ganz großen und überdimensionierten Sondertransporten Gebrauch gemacht. Auf Autobahnen z.B. ab einer Breite von 5,01 m bzw. einem Transportgesamtgewicht von mehr als 150.000 kg. Auf Landesstraßen ab einer Breite von 4,51 m, einer Transportlänge von mehr als 40,01 m bzw. einem Transportgesamtgewicht von mehr als 150.000 kg.

 

 

Zu den Fragen 6 bis 10:

Ø An wie vielen Unfällen waren jeweils in den letzten 3 Jahren Sondertransporte beteiligt?

Ø Wie viele Verletze und allenfalls Tote gab es bei diesen Unfällen?

Ø An wie vielen Unfällen waren jeweils in den letzten 3 Jahren Sondertransportbegleiter beteiligt?

Ø Wie viele Verletze und allenfalls Tote gab es bei diesen Unfällen?

Ø Wie hoch war jeweils in den letzten 3 Jahren der Sachschaden im Zuge von Unfällen, bei denen Sondertransporte beteiligt waren sowohl im Durchschnitt pro Unfall bzw. in Summe?

 

In der Österreichischen Unfallstatistik - erstellt von Statistik Austria – wird das Merkmal „Sondertransport“ nicht erfasst.

 

 

Zu den Fragen 12 bis 14:

Ø Wie viele Vormerkungen (in Führerscheinen) haben Sondertransportbegleiter in Ausübung ihrer Tätigkeit jeweils in den letzten 5 Jahren erhalten?

Ø Wie viele Vormerkungen, die Sondertransportbegleiter in Ausübung ihrer Tätigkeit jeweils in den letzten 5 Jahren erhalten haben, hat die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes be-troffen?

Ø Wie viele Sondertransportbegleiter wurde ihr Führerschein aufgrund von zumindest 3 Vor-merkungen innerhalb von 2 Jahren aufgrund der Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes in Ausübung ihrer Tätigkeit entzogen?

 

Im Führerscheinregister ist die Eigenschaft „Sondertransportbegleiter“ nicht erfasst.

 

 

Zu Frage 15:

Ø Wie viele Vormerkungen in Führerscheinen wurden jeweils in den letzten 3 Jahren insge-samt aufgrund der Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes vorgenommen?

 

 


In den Jahren 2009 bis 2011 gab es folgende Vormerkungen wegen Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes:

2009: 1950

2010: 2668

2011: 2822

 

 

Zu Frage 16:

Ø Wie viele Personen mussten deshalb eine Nachschulung machen und wie viele davon waren Sondertransportbegleiter?

 

Die in Frage 15 genannten Vormerkungen verteilen sich wie folgt auf Personen:

2009: 1941

2010: 2654

2011: 2811

 

Da innerhalb des Vormerksystems von einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Lenker auszugehen ist, die innerhalb von zwei Jahren ein (irgendein) weiteres Vormerkdelikt begehen (und daher eine Maßnahme absolvieren müssen), mussten 2009 29, 2010 39 und 2011 42 Lenker eine Nachschulung absolvieren, wobei zumindest ein Delikt den mangelnden Sicherheitsabstand betraf.

Wie hoch davon der Anteil der Sondertransportbegleiter war, ist nicht bekannt (siehe Antwort zu Fragen 12 bis 14).

 

 

Zu den Fragen 17 bis 22:

Ø Wie häufig finden Gespräche zwischen Ihnen bzw. Mitarbeitern des BVMIT und Vertretern von Sondertransportbegleitern statt, um die aktuellen Probleme und Anliegen dieser Berufsgruppe zu erheben und Lösungsvorschläge zu erarbeiten?

Ø Wann hat das letzte diesbezügliche Gespräch stattgefunden?

Ø Was waren die Hauptanliegen der Sondertransportbegleiter bei diesem Gespräch?

Ø Inwieweit waren/sind die fehlende eigene Standesvertretung für Sondertransportbegleiter samt deren Anliegen in Bezug auf soziale Absicherung Thema bei diesen Gesprächen?

Ø Welche anderen Ministerien sind in diese Gespräche eingebunden?

Ø Welche (Gesetzes)Änderungen planen Sie in den nächsten Monaten, um die Arbeitssituation der Sondertransportbegleiter und der Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen zu verbessern?

 

Transportbegleiter sind Organe der Straßenaufsicht und werden gemäß § 97 StVO durch die Landesregierung dazu bestellt. Die Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan gemäß § 97 StVO fällt in die alleinige Zuständigkeit der Länder. Daher obliegt es auch den Landesregierungen, die Voraussetzungen festzulegen, unter denen diese Bestellung vorgenommen wird.

 

Der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie kommt in diesen Fragen aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben (die StVO ist in Vollziehung Landessache) keinerlei Zuständigkeit oder Mitsprachrecht zu.