11379/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 9. Juli 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0200-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11553/J betreffend „Bergbauregionen“, welche die Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen am 15. Mai 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

 

Eine unmittelbare Zuständigkeit meines Ressorts im Zusammenhang mit der Nachnutzung von ehemals bergbaulich genutzten Bereichen besteht nur insoweit, als es sich um Belange der Sicherheit und des Umweltschutzes handelt. In diesem Sinne ist der Bergbauberechtigte dazu verpflichtet, während der Aufsuchungs-, Gewinnungs- und Speichertätigkeit und in der Folge bei Einstellung der Bergbautätigkeit Maßnahmen zu setzen, damit von den für bergbauliche Zwecke genutzten Bereichen auch nach Einstellung der Tätigkeit keine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit von Personen oder von fremden Sachen ausgeht und keine Umweltschäden auftreten. Dabei knüpft das Mineralrohstoffgesetz in Bezug auf die vom Bergbauberechtigten zu setzenden Maßnahmen an die im Einzelfall vorgesehene Nachnutzung an, trifft selbst aber keine Regelungen über die Art dieser Nachnutzung. Diese richtet sich nach den Vorstellungen des Grundeigentümers im Zusammenhang mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften insbesondere naturschutz-, raumordnungs-, wasser- oder forstrechtlicher Natur.

 

Sämtliche dem Wirkungsbereich meines Ressorts zuzurechnenden Unterstützungs- und Förderungsmaßnahmen in den Bereichen Familienpolitik, Unternehmensgründungen sowie Forschung und Entwicklung stehen unterschiedslos auch für die anfragegegenständlichen Sachverhalte zur Verfügung.