11382/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.07.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 9. Juli 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0220-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11687/J betreffend „Elektroheizungen“, welche die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen am 16. Mai 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend gemeinsam mit dem Lebensministerium ausgelobte Aktion "Bundes-Sanierungsscheck - Thermische Sanierung" mit einem Fördervolumen von € 100 Mio. stellt nicht nur auf die bauliche Sanierung eines Gebäudes, sondern auch auf die Erneuerung von Heizsystemen ab. Sofern das Gebäude dem guten Standard einer umfassenden Sanierung entspricht oder eine förderungsfähige thermische Sanierung durchgeführt wird, ist auch die Umstellung auf umweltfreundliche, energieeffizientere Wärmeerzeugungssysteme wie Solarkollektoren, Holzzentralheizungen oder Wärmepumpen förderungsfähig. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt die maximale Förderungshöhe € 1.500, im mehrgeschossigen Wohnbau beträgt die maximale Förderungshöhe € 1.000,- pro Wohneinheit.
Fördermittel des Bundes wurden weiters für den Ausbau der Wärme- und Kältenetze im Rahmen des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes 2012 sowie für Nahwärmenetze und Biomasseheizanlagen im Rahmen der Umweltförderung im Inland zur Verfügung gestellt. Die Länder stellen für verschiedenste Programme wie Biomasseheizungen oder Kesseltauschprogramme etc., die u.a. auch Elektroheizungen umfassen, Förderungen zur Verfügung.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Ein Vergleich von Elektromobilität mit Elektroheizungen ist nicht möglich, da diese Systeme völlig unterschiedliche Voraussetzungen im technischen und ökonomischen Bereich aufweisen. Bei der Elektromobilität liegt der Hauptfokus auf der Umstellung in Richtung schadstoffarmer und von Rohöl unabhängiger Mobilität im Straßenverkehr. Bei Elektroheizungen steht hingegen die Umstellung auf andere, geeignetere Energieträger im Vordergrund. Im Übrigen ist der Vergleich des Wirkungsgrades nur innerhalb des jeweiligen technischen Systems sinnvoll.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die Menge an CO2, welche sich bei Umwandlung von Primärenergieträgern in eine kWh elektrische Energie ergibt, ist statistisch über einen bestimmten Zeitraum aus den eingesetzten Primärenergieträgern zu ermitteln, die für die Erzeugung herangezogen werden. Dies erfolgt auf europäischer und damit auch innerstaatlicher Ebene mit Hilfe der von der ENTSO (Vereinigung aller Übertragungsnetzbetreiber in den Kontinentaleuropäischen, Nordischen und Baltischen Ländern sowie Großbritannien und Irland) veröffentlichten Produktionswerte für Strom. Die CO2-Belastung von 1 kWh Strom ist in Österreich aufgrund des hohen Anteils von Wasserkraft und sonstigen Erneuerbaren Energieträgern im Elektrizitätsbereich somit deutlich geringer als etwa in Saudi Arabien, wo die Stromerzeugung zu 100% auf fossiler Basis erfolgt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Diese Annahme beruht auf der Tatsache, dass der Einsatz von Elektroheizungen vorwiegend bis ausschließlich im Winter erfolgt. Der Stromerzeugungsmix schwankt im Jahresverlauf, wobei für den Betrieb von Elektroheizungen naturgemäß der Erzeugungsmix für die Wintermonate relevant ist, der sich in Zeiten geringerer Wasserführung der Flüsse hauptsächlich aus hoher kalorischer Erzeugung generiert. Somit ist im Winter jede zusätzliche elektrische Energie für Heizzwecke immer aus kalorischen Kraftwerken abzudecken.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die thermische Sanierung zielt auf eine Reduktion des Heizwärmebedarfes pro m² ab. So wird eine Teilsanierung im mehrgeschossigen Wohnbau ab einer Reduktion des Heizwärmebedarfes von 10 % gefördert, bei Ein- und Zweifamilienhäusern eine Teilsanierung ab einer Reduktion des Heizwärmebedarfes von 20 %. Darüber hinaus gibt es auch eine Förderung für eine umfassende thermische Sanierung, bei der der Heizwärmebedarf des jeweiligen Wohnobjektes auf einen guten Standard gebracht werden muss.
Darüber hinaus sieht das Ökostromgesetz 2012 zur Stärkung der individuellen Versorgungssicherheit im Wege des Photovoltaik-Netzparitätstarifs finanzielle Incentives im Ausmaß von bis zu € 19 Mio. dafür vor, dass sich Haushalte durch Photovoltaik-Anlagen primär selbst versorgen und nur die Überschussenergie einspeisen, womit ein wichtiger Schritt in Richtung "Haus als Kraftwerk" gesetzt wird.