11384/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0647-II/BK/3.4/2012

Wien, am      . Juni 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen, haben am 11. Mai 2012 unter der Zahl 11536/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Organisierte Schlepperkriminalität – Menschenhandel – Ermittlungen durch Exekutive im Jahre 2011“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

2011

rechtswidrig eingereiste Personen

            2.022

rechtswidrig aufhältige Personen

9.231

 

Die Abweichung von der Gesamtzahl des Jahresberichts entsteht aufgrund von Nach-meldungen.

 

 

Zu den Fragen 2, 7, 9, 12 und 14

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 3 und 8:

Hiezu stehen keine bundesweiten Aufzeichnungen zur Verfügung, da darüber keine explizite Statistik in allen Bundesländern geführt wird.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 10:

Das „Rotlichtmilieu“ und die dazugehörenden Geschäftsbetriebe als auch Wohnungs- und Straßenstrich werden durch die Kriminalpolizei fortlaufend beobachtet, kontrolliert und dabei festgestellte Übertretungen den jeweils zuständigen Behörden und Gerichten zur Anzeige gebracht. Es wurden auch nach Feststellungen von der Kriminalpolizei verstärkt
Grenzkontrollen durchgeführt. Weiters wurde die internationale kriminalpolizeiliche
Kooperation, insbesondere die Zusammenarbeit mit den angrenzenden Staaten, verstärkt und ausgebaut.

 

Zu Frage 11:

In der Statistik betreffend Aufenthaltsbewilligungen gemäß § 69a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) erfolgt keine Erfassung hinsichtlich Zwangsprostitution.

 

Zu Frage 13:

Anzeigen durch die Kriminalpolizei im Jahr 2010

 

§ 104 StGB

(Sklaverei)

§ 104a StGB

(Menschen-handel)

§ 216 StGB

(Zuhälterei)

§ 217 StGB

(Grenzüber-schreitender Prostitutions-handel)

Burgenland

-

-

1

1

Kärnten

-

-

1

1

Niederösterreich

-

1

1

1

Oberösterreich

-

3

8

4

Salzburg

-

2

1

2

Steiermark

-

-

1

4

Tirol

-

1

14

6

Vorarlberg

1

-

7

3

Wien

-

11

13

25

gesamt

1

18

47

47


Zu Frage 15:

Folgende Initiativen sind vorgesehen bzw. in Umsetzung begriffen oder schon umgesetzt:

-       Schulungsmaßnahmen für Exekutivbeamtinnen und -beamte

-       Schulungsmaßnahmen an der Bundesfinanzakademie

-       Gremienarbeit bei internationalen Fach-Konferenzen

-       Vortragstätigkeit an Schulen

-       Verstärkung der internationalen Polizeikooperation

-       Infokampagnen und Öffentlichkeitsarbeit

-       Polizeiliche Menschenhandelshotline im Bundeskriminalamt – Büro 3.4 (01/24836-85383 oder E-Mail: menschenhandel@bmi.gv.at)

-       Ständiges Mitglied in der Task Force Menschenhandel (inklusive der Unterarbeits-gruppen „Prostitution“ und „Kinderhandel“

 

Zu Frage 16:

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates hat
gemäß Artikel 22 Abs. 1 in den Mitgliedstaaten vor dem 6. April 2013 zu erfolgen. Dafür
bedarf es auch einer Erhöhung der Strafandrohung in § 104a Abs. 1 Strafgesetzbuch (Menschenhandel) von „bis zu drei Jahren“ auf „bis zu fünf Jahren“. Die Zuständigkeit für die Umsetzung dieser EU-Richtlinie obliegt dem Bundesministerium für Justiz.