11387/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: BM

                                

                               
                                                            BMWF-10.000/0153-III/4a/2012

 

 

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 10. Juli 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11581/J-NR/2012 betreffend die im Zuständigkeits-bereich des Ministeriums eingerichteten „Anwaltschaften“, die die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 15. Mai 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 4 bis 7:

Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist seit 1. März 2012 durch das Bundesgesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen die frühere Studierendenanwaltschaft nunmehr als weisungsfreie „Ombudsstelle für Studierende (OS)“ eingerichtet, deren Aufgaben in § 31 definiert sind.

 

Die Ombudsstelle steht allen Studierenden an hochschulischen Bildungseinrichtungen zur Verfügung, wobei dieser Begriff auch Studieninteressent/innen und ehemalige Studierende umfasst. Die OS hat Anliegen dieses Personenkreises zu behandeln, ist berechtigt, in den an sie herangetragenen Fällen Informationen bei den jeweiligen Organen und Angehörigen der Bildungseinrichtungen einzuholen, die zur Auskunftserteilung verpflichtet sind, und kann


außerdem den Organen der Bildungseinrichtungen beratend zur Seite stehen. Parteienstellung in Verfahren oder andere Mitwirkungsrechte sind gesetzlich nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 2:

Für die frühere Studierendenanwaltschaft fielen im Zeitraum Jänner bis Dezember 2011 laut Umlageverfahren der Bundeskosten- und Leistungsrechnung Kosten in der Höhe von
€ 635.620,41 (Sammelkosten, Gebäudekosten sowie interne Leistungskosten) an.

 

Zu Frage 3:

Der Ombudsstelle für Studierende sind sechs Bedienstete zugeordnet.

 

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.