11387/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.07.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

|
|
|||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 10. Juli 2012
|
|
|
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|
||
|
|||
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11581/J-NR/2012 betreffend die im Zuständigkeits-bereich des Ministeriums eingerichteten „Anwaltschaften“, die die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 15. Mai 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 4 bis 7:
Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist seit 1. März 2012 durch das Bundesgesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen die frühere Studierendenanwaltschaft nunmehr als weisungsfreie „Ombudsstelle für Studierende (OS)“ eingerichtet, deren Aufgaben in § 31 definiert sind.
Die Ombudsstelle steht allen Studierenden an hochschulischen Bildungseinrichtungen zur Verfügung, wobei dieser Begriff auch Studieninteressent/innen und ehemalige Studierende umfasst. Die OS hat Anliegen dieses Personenkreises zu behandeln, ist berechtigt, in den an sie herangetragenen Fällen Informationen bei den jeweiligen Organen und Angehörigen der Bildungseinrichtungen einzuholen, die zur Auskunftserteilung verpflichtet sind, und kann
außerdem den Organen der Bildungseinrichtungen beratend zur Seite stehen. Parteienstellung in Verfahren oder andere Mitwirkungsrechte sind gesetzlich nicht vorgesehen.
Zu Frage 2:
Für die frühere
Studierendenanwaltschaft fielen im Zeitraum Jänner bis Dezember 2011 laut Umlageverfahren
der Bundeskosten- und Leistungsrechnung Kosten in der Höhe von
€ 635.620,41 (Sammelkosten, Gebäudekosten sowie interne
Leistungskosten) an.
Zu Frage 3:
Der Ombudsstelle für Studierende sind sechs Bedienstete zugeordnet.
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.