11389/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.07.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 11. Juli 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0214-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11652/J betreffend "die Kosten für Werbung in den Ministerien", welche die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 15. Mai 2012 an mich richteten, stelle ich einleitend fest, dass es sich bei den in der Beantwortung genannten Beträgen in allen Fällen um Kosten für Informationsarbeit handelt, wie sie in Teil 1, Z.10 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz als Teil des Wirkungsbereichs der Bundesministerien genannt ist.
Weiters beschränkt sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige Juristische Personen im Sinn der Anfrage auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht
in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenz-möglichkeiten seiner Organe, umfasst jedoch nicht die Tätigkeit der Organe der juristischen Person. Die Fragen betreffen für diesen Bereich ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und sind daher insoweit nicht vom Interpellationsrecht umfasst.
Antwort zu den Punkten 1 und 3 der Anfrage:
Für Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend sind im Jahr 2011 insgesamt Kosten in der Höhe von € 1,201.829,24 angefallen. Für nachgeordnete Dienststellen sind keine Kosten entstanden.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die redaktionelle Betreuung der Homepage www.bmwfj.gv.at erfolgt durch Mitarbeiter/innen des Ressorts im Rahmen ihrer Tätigkeit, weshalb dafür keine separaten Kosten anfallen. An Kosten für externe Betreuung der Homepage sind im Jahr 2011 insgesamt € 7.299,- inkl. USt. angefallen.
Antwort zu den Punkten 4 bis 10 der Anfrage:
Dazu ist für das erste Halbjahr 2011 auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 9080/J, für das zweite Halbjahr 2011 auf jene der Nr. 10378/J zu verweisen.
Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:
Im Jahr 2011 wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende Agenturen zu folgenden Gesamtkosten (inkl. USt.) mit Leistungen zur Öffentlichkeits- und Informationsarbeit beauftragt:
Dasuno Werbeagentur € 1.284,-
zs communication € 1.614,-
COMO Marketing Werbung PR € 39.308,40
josefundmaria Werbeagentur € 13.320,-
schierholzsaxer ssx € 410,72