11391/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.07.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0121-I/A/15/2012

Wien, am 9. Juli 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 11670/J der Abgeordneten Tadler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass für die Beantwortung der vorliegenden parlamentarischen Anfrage eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholt wurde, die den nachstehenden Ausführungen zugrunde liegt.


Fragen 1 bis 6 sowie 12 und 13:

Zu diesen Fragen darf ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 11671/J verweisen.

 

Frage 7:

Die Anzahl der Krankenstandstage aufgrund der Diagnosegruppe „Psychiatrische Erkrankungen“, aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern, ist der nachstehenden Tabelle, die seitens des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger übermittelt wurde, zu entnehmen. Eine darüber hinausgehende bundesweite Aufschlüsselung nach Alter und Berufsgruppen ist aus den dem Hauptverband bzw. den Krankenversicherungsträgern vorliegenden Daten nicht möglich.

 

 

 

 

Krankenstandstage „Psychiatrische Erkrankungen“ (Arbeiter und Angestellte):

 

Jahr

Krankenstandstage

 

 

M + F

Männer

Frauen

2000

1.403.095 

596.039 

807.056 

2001

1.505.262 

610.886 

894.376 

2002

1.521.412 

604.439 

916.973 

2003

1.536.502 

627.479 

909.023 

2004

1.626.906 

650.647 

976.259 

2005

1.524.444 

593.627 

930.817 

2006

1.637.966 

639.308 

998.658 

2007

1.918.016 

727.224 

1.190.792 

2008

2.186.432 

812.545 

1.373.887 

2009

2.421.080 

914.668 

1.506.412 

2010

2.658.364 

985.435 

1.672.929 

2011

3.069.506 

1.124.217 

1.945.289 

 


Frage 8:

Der Begriff „psychische Belastungen bei der Arbeit“ ist keine gesonderte ICD-codierte Erkrankungsdiagnose. Ein nachweislich ursächlicher Zusammenhang von Arbeit und psychischen Belastungen ist schwer herzustellen bzw. zu quantifizieren, da dieser sehr komplex ist und Stress auch als Teil unseres Alltags gilt. Für relevante Diagnosegruppen liegt meist eine Multikausalität vor, es ist daher nicht feststellbar, wie viele Fälle psychiatrischer Diagnosen durch Belastungen bei der Arbeit verursacht sind.

 

Fragen 9 bis 11:

Es liegen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, ebenso meinem Ressort, keine entsprechenden Daten vor. Eine Zuständigkeit der gesetz-lichen Krankenversicherung ist lediglich dann gegeben, wenn bei Vorliegen einer Erkrankung eine Meldung der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit vorgenommen wird; gerade eine solche erfolgt bei Präsentismus nicht.

 

 

Fragen 14 und 15:

Psychische Erkrankungen sind nicht als Berufskrankheiten anerkannt. Nach § 177 Abs. 1 ASVG (und den entsprechenden Bestimmungen der Parallelgesetze) gelten die in Anhang 1 zum ASVG bezeichneten Krankheiten unter den dort angeführten Voraussetzungen als Berufskrankheiten. Psychische Krankheiten sind in der genannten Anlage nicht aufgelistet.

 

Abschließend ist anzumerken, dass es sich bei der Gruppe der psychischen Erkrankungen zwar um bedauerlicherweise weit verbreitete Erkrankungen handelt, den einzelnen psychischen Erkrankungen würde jedoch für die Anerkennung als Berufskrankheiten neben dem erforderlichen wesentlich erhöhten Gefährdungspotenzial für bestimmte Personengruppen vor allem die gesicherte medizinische Abgrenzbarkeit von beruflich verursachten zu außerberuflich erworbenen Schädigungen fehlen.