11406/AB XXIV. GP
Eingelangt am
13.07.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0105 -I 3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 12. JULI 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und
Kollegen vom 15. Mai 2012, Nr. 11564/J, betreffend Absatzförderung
für Viehhändler hinsichtlich der GAP-Reform 2014
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen vom 15. Mai 2012, Nr. 11564/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Mit dem Grünbuch der Kommission über die Reform der kofinanzierten Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse wurde 2011 in Form einer öffentlichen Konsultation ein Meinungsaustausch auf breitester Basis eingeleitet. Ein Online-Fragebogen der Kommission konnte von allen betroffenen Akteuren (Produktion, Handel, KonsumentInnen) bis 30. September 2011 beantwortet werden.
Auf den Ergebnissen dieser öffentlichen Konsultation basierend, hat die EK im März 2012 eine Mitteilung an den Rat mit dem Titel „Den Verbraucher auf den Geschmack bringen: eine Absatzförderungs- und Informationsstrategie mit hohem europäischen Mehrwert für die
Agrarerzeugnisse Europas“ verfasst. Diese Mitteilung enthält auch erste Ideen für die allgemeine Reform der Absatzförderungspolitik und wird durch eine eingehende Folgenabschätzung ergänzt.
Die aktuell zur Diskussion stehende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik soll die Organisation der Produktion sowie die Nachhaltigkeit und die Qualität von Agrarerzeugnissen verbessern. Flankiert von einer Absatzförderungspolitik, die es gestattet, das gesamte Potenzial der Ernährungswirtschaft auszuschöpfen, soll Wachstum und Beschäftigung innerhalb der europäischen Wirtschaft gefördert werden. Ende des Jahres 2012 sollen erste Legislativvorschläge dazu vorgelegt werden.
Zu Frage 2:
Weder das Grünbuch noch die Mitteilung der EK enthalten konkrete Vorschläge für Absatzförderungsmaßnahmen. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die bisher erfolgreichen Leitlinien weiterentwickelt werden. Es konnten Informations- und Absatzförderungsprogramme für folgende Erzeugnisse eingereicht werden: Frisches Obst und Gemüse, Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse, Faserlein, Blumen, Olivenöl, Saat-Öl, Milch und Milcherzeugnisse, Qualitätsfleisch, Honig, Kennzeichnung von Konsumeiern, Geflügelfleisch, Bioprodukte, geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben, Wein mit geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, das Bildzeichen der Regionen in äußerster Randlage und Verarbeitungserzeugnisse aus Getreide und Reis.
Zu Frage 3:
Für kofinanzierte Informations- und Absatzförderungsprogramme ist derzeit ein Finanzierungsanteil aus Mitteln der Gemeinschaft von maximal 50% vorgesehen. Seitens der EK gibt es noch keine Vorschläge bezüglich der Neuregelung.
Zu Frage 4:
In der derzeit geltenden Regelung können nur repräsentative Branchenverbände bzw. Branchenorganisationen Programme einreichen. Über eine Änderung und Ausweitung auf Privatunternehmen wurde im Online-Fragebogen zwar nachgedacht, es liegen aber noch keine konkreten Vorschläge vor.
Zu Frage 5:
Es gibt keine Untergrenzen für die Budgetierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen. Die Höhe der Ausgaben orientiert sich nicht zuletzt an der Größe der jeweiligen Branche bzw. am Teilnehmerkreis und den gegebenen Finanzierungsmöglichkeiten.
Zu Frage 6:
Über das Grünbuch und den Online Fragebogen wurden vom BMLFUW im Sommer 2011 im Wege der Vertreter der Sozialpartnerschaft, der AMA Marketing und der Agrarmarkt Austria betroffene Stake Holder informiert. Die Dokumentation der EK zum Diskussionsprozess ist ebenfalls öffentlich zugänglich. Insgesamt wurden von 14 Organisationen bzw. Einzelpersonen Stellungnahmen zum Grünbuch abgegeben.
Zu Frage 7:
Da bisher keine Verordnungsvorschläge zur Änderung der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen vorgelegt wurden, gab es noch keine Notwendigkeit zu einer Koordinierung der österreichischen Position mit den kammerorganisierten Verbänden. Das BMLFUW wird zu gegebenem Zeitpunkt dazu einladen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Es gibt eine Reihe von privat initiierten Absatzförderungsmaßnahmen, die zum Teil auch im Rahmen des Programms zur ländlichen Entwicklung unterstützt wurden. Eine absolute Zahl für notwendige bzw. sinnvolle Programme kann nicht genannt werden.
Zu den Fragen 10 und 11:
Für die EU-Informations- und Absatzförderungsprogramme lässt sich diese Frage derzeit noch nicht beantworten. Aussagen zu konkreten förderbaren Maßnahmen (Qualitätsabgeltung) werden auch erst nach Abschluss der Verhandlungen zur GAP-Reform bzw. nach der Erstellung des neuen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums möglich sein.
Der Bundesminister: