11407/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 

 

 


S91143/63-PMVD/2012                                                                                                    . Juli 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Mai 2012 unter der Nr. 11576/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums eingerichteten „Anwaltschaften" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 7:

In meinem Ressort gibt es keine „Pseudo-Ombudsmänner“ oder „-Anwaltschaften“.

Ungeachtet dessen darf angemerkt werden, dass es zwei Einrichtungen gibt, die Rechts­schutzfunktionen im weiteren Sinn erfüllen: Die Parlamentarische Bundesheerkommission für Beschwerdewesen (Parlamentarische Bundesheerkommission) gemäß § 4 Wehrgesetz 2001 hat unmittelbar oder mittelbar eingebrachte Beschwerden von Personen, die sich frei­willig einer Stellung unterziehen oder sich freiwillig zum Ausbildungsdienst gemeldet


haben, von Stellungspflichtigen, von Soldaten sowie von Wehrpflichtigen des Milizstandes und Wehrpflichtigen des Reservestandes, die Präsenzdienst geleistet haben, sowie von Per­sonen, die Ausbildungsdienst geleistet haben, entgegenzunehmen, zu prüfen und über ihre Erledigung Empfehlungen zu beschließen. Der Rechtsschutzbeauftragte ist gemäß
§ 57 Militärbefugnisgesetz zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nach­richtendienstlichen Aufklärung und Abwehr eingerichtet.