11407/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/63-PMVD/2012 . Juli 2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Mai 2012 unter der Nr. 11576/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums eingerichteten „Anwaltschaften" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 7:
In meinem Ressort gibt es keine „Pseudo-Ombudsmänner“ oder „-Anwaltschaften“.
Ungeachtet dessen darf angemerkt werden, dass es zwei Einrichtungen gibt, die Rechtsschutzfunktionen im weiteren Sinn erfüllen: Die Parlamentarische Bundesheerkommission für Beschwerdewesen (Parlamentarische Bundesheerkommission) gemäß § 4 Wehrgesetz 2001 hat unmittelbar oder mittelbar eingebrachte Beschwerden von Personen, die sich freiwillig einer Stellung unterziehen oder sich freiwillig zum Ausbildungsdienst gemeldet
haben, von
Stellungspflichtigen, von Soldaten sowie von Wehrpflichtigen des Milizstandes
und Wehrpflichtigen des Reservestandes, die Präsenzdienst geleistet haben,
sowie von Personen, die Ausbildungsdienst geleistet haben,
entgegenzunehmen, zu prüfen und über ihre Erledigung Empfehlungen zu
beschließen. Der Rechtsschutzbeauftragte ist gemäß
§ 57 Militärbefugnisgesetz zur Prüfung der
Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen
Aufklärung und Abwehr eingerichtet.