11413/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

P22001LO

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0107 -I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 12. JULI 2012

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Wolfgang Zanger, Kolleginnen

und Kollegen vom 15. Mai 2012, Nr. 11650/J, betreffend Kosten

für Werbung in den Ministerien

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen vom 15. Mai 2012, Nr. 11650/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

 

Die Gesamtausgaben des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) für Öffentlichkeits- und Informationsarbeit im Jahr 2011 betrugen 2,82 Mio Euro (inkl. gesetzl. Steuern).


Die angeführte Zahl bezieht sich nur auf die Zentralstelle, Ausgaben von nachgeordneten Dienststellen werden aufgrund des zu hohen verwaltungsökonomischen Aufwandes nicht angegeben.

 

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb der Zuständigkeit des BMLFUW. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

 

Zu Frage 2:

 

Dem BMLFUW entstanden aufgrund eines aus technischen Gründen notwendigen Relaunches (neues Content Management System) für die Homepage des Ressorts Kosten in Höhe von 458.294,-- Euro (inkl. gesetzl. Steuern).

 

Zu den Fragen 4 bis 10:

 

Zu diesen Fragen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen 9077/J vom 8.7.2011 und 10375/J vom 9.1.2012 verwiesen.

 

Zu Frage 11:

 

Die Gesamtsumme für die mit Öffentlichkeitsarbeit betrauten Agenturen im Jahr 2011 betrug 592.529,20 Euro.

 


Zu Frage 12:

 

A&V Werbeagentur com. GmbH                                              6.026,00 €

Grayling                                                                                 279.973,20 €

Brainbows Informationsmanagement GmbH un                  133.428,00 €

Currycom communications GmbH                                        93.714,00 €

Agentur AQA Wassermarketing                                             19.200,00 €

Agentur Plansinn GmbH, Büro für

Planung und Kommunikation                                                 20.628,00 €

Agentur Ovos Media Consulting GmbH                                  19.560,00 €

Agentur tatwort – Gesellschaft für

Kommunikation und Projektmanagement                              20.000,00 €

 

Der Bundesminister: