11418/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0108 -I 3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 12. JULI 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ursula Haubner, Kolleginnen und
Kollegen vom 16. Mai 2012, Nr. 11724/J, betreffend unverständliche
Vorgänge bei der Vergabe von Geldern aus dem Katastrophenfonds
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen vom 16. Mai 2012, Nr. 11724/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den unmittelbaren Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Zu den Fragen 7 und 9:
Das bezügliche Projekt der Wildbach und Lawinenverbauung ist mit 215.694 € genehmigt, davon sind 63% Bundesmittel, somit 135.887,22 €. Von diesem Gesamtbetrag wurden bisher 136.500 € umgesetzt (Bundesmittel: 85.995 €). Zwei Drittel der davon bisher umgesetzten Dränage befinden sich oberhalb des Hauses Dr. Marberger-Mark und dienen somit dem Schutz desselben.
Zu Frage 8:
Diese Aussage entspricht nicht den Beobachtungen vor Ort.
Zu den Fragen 10 bis 12:
Die rechtskonforme, sparsame und effiziente Verwendung von Geldern des Katastrophenfonds wird von der Projektierung über die Projektgenehmigung bis zur Kollaudierung sowohl von den zuständigen Sektionen als auch dem BMLFUW kontrolliert. Diese unterliegen unter anderem der ständigen Kontrolle des Rechnungshofes.
Eine widmungswidrige Verwendung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds kann somit ausgeschlossen werden.
Sollte es dennoch zu einer rechtswidrigen Mittelverwendung kommen, so sehen die technische Richtlinie und die Verwaltungsanweisung zur technischen Richtlinie die Rückforderung dieser Mittel vor.
Der Bundesminister: