11418/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0108 -I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 12. JULI 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ursula Haubner, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 16. Mai 2012, Nr. 11724/J, betreffend unverständliche

Vorgänge bei der Vergabe von Geldern aus dem Katastrophenfonds

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen vom 16. Mai 2012, Nr. 11724/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den unmittelbaren Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 


Zu den Fragen 7 und 9:

 

Das bezügliche Projekt der Wildbach und Lawinenverbauung ist mit 215.694 € genehmigt, davon sind 63% Bundesmittel, somit 135.887,22 €. Von diesem Gesamtbetrag wurden bisher 136.500 € umgesetzt (Bundesmittel: 85.995 €). Zwei Drittel der davon bisher umgesetzten Dränage befinden sich oberhalb des Hauses Dr. Marberger-Mark und dienen somit dem Schutz desselben.

 

Zu Frage 8:

 

Diese Aussage entspricht nicht den Beobachtungen vor Ort.

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

 

Die rechtskonforme, sparsame und effiziente Verwendung von Geldern des Katastrophenfonds wird von der Projektierung über die Projektgenehmigung bis zur Kollaudierung sowohl von den zuständigen Sektionen als auch dem BMLFUW kontrolliert. Diese unterliegen unter anderem der ständigen Kontrolle des Rechnungshofes.

Eine widmungswidrige Verwendung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds kann somit ausgeschlossen werden.

 

Sollte es dennoch zu einer rechtswidrigen Mittelverwendung kommen, so sehen die technische Richtlinie und die Verwaltungsanweisung zur technischen Richtlinie die Rückforderung dieser Mittel vor.

 

Der Bundesminister: