11422/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0695-II/10/a/2012

 

Wien, am       . Juli 2012

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Mai 2012 unter der Zahl 11548/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Demonstration am Leobener Hauptplatz“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja, durch 25 Exekutivbedienstete.

 

Zu Frage 2:

Nein.


Zu Frage 3:

Ja. Anzeigen erfolgten gemäß § 285 Strafgesetzbuch (Verhinderung oder Störung einer Versammlung) und gemäß § 6 Versammlungsgesetz.

 

Zu Frage 4:

Es kamen 40 Exekutivbedienstete zum Einsatz. Die Kosten in Bezug auf die Stundenleistung der eingesetzten Exekutivbediensteten beliefen sich nach den Richtwerten des Bundesministeriums für Finanzen für Durchschnittspersonalausgaben/-kosten auf gesamt EURO 4.853,24.

 

Zu Frage 5:

Nein.