11422/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0695-II/10/a/2012
Wien, am . Juli 2012
Die Abgeordnete zum Nationalrat Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Mai 2012 unter der Zahl 11548/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Demonstration am Leobener Hauptplatz“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja, durch 25 Exekutivbedienstete.
Zu Frage 2:
Nein.
Zu Frage 3:
Ja. Anzeigen erfolgten gemäß § 285 Strafgesetzbuch (Verhinderung oder Störung einer Versammlung) und gemäß § 6 Versammlungsgesetz.
Zu Frage 4:
Es kamen 40 Exekutivbedienstete zum Einsatz. Die Kosten in Bezug auf die Stundenleistung der eingesetzten Exekutivbediensteten beliefen sich nach den Richtwerten des Bundesministeriums für Finanzen für Durchschnittspersonalausgaben/-kosten auf gesamt EURO 4.853,24.
Zu Frage 5:
Nein.