11424/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0699-III/1/b/2012

Wien, am           . Juli 2012

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Wolfgang Zanger und weitere Abgeordnete haben am   15. Mai 2012 unter der Zahl 11574/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der im Zuständigkeitsbereich des Ministerium eingerichteten ‚Anwaltschaften‘“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7 :


§  Im Jahr 2011 entstanden € 3.924,48 an Kosten.

§  Der Zivildienstbeschwerderat ist keine personalführende Stelle.

§  Dem Zivildienstbeschwerderat kommen keine Parteienrechte zu.

 

 

§  Im Jahr 2011 entstanden € 609,36 an Kosten.

§  Die Rechtschutzkommission besteht aus dem Rechtsschutzbeauftragten nach     § 91a SPG und zwei weiteren Mitgliedern.

§  Der Rechtsschutzkommission kommen keine Parteienrechte zu.