11432/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0135-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11561/J vom 15. Mai 2012 der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 109.:
Als Eigentümervertreter der BIG fungiert seit deren Gründung im Jahr 1992 der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend. Fragen zur Tätigkeit der Gesellschaft, soweit Ingerenzmöglichkeiten gegeben sind, fallen daher nicht in die primäre Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 48a Bundesabgabenordnung (BAO) im Zusammenhang mit der Durchführung von Abgabenverfahren oder Finanzstrafverfahren die Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung besteht. In Bezug auf die in der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage genannten Personen dürfen daher keine der Öffentlichkeit unbekannten Verhältnisse oder Umstände aus deren allfälligen Abgaben- oder Finanzstrafverfahren bekannt gegeben werden.
Die Abgabenbehörden haben gemäß § 115 BAO die abgabenpflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabenpflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Darüber hinaus besteht gemäß § 82 FinStrG die Verpflichtung der Finanzstrafbehörden, jeden Verdacht wegen eines Finanzvergehens zu prüfen. Dies gilt selbstverständlich auch für die in der Anfrage übermittelten Informationen.
Mit freundlichen Grüßen