11435/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0134-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11633/J vom 15. Mai 2012 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 6.:
Die FMA ist als weisungsfreie und unabhängige Behörde eingerichtet. Ihre Tätigkeit unterliegt nicht der inhaltlichen Kontrolle (Aufsichtstätigkeit) des Bundesministeriums für Finanzen. Dem Bundesministerium für Finanzen kommen hinsichtlich der operativen Bankenaufsicht keinerlei Vollzugskompetenzen zu, womit auch ein Zugriff auf die umfangreichen Aufsichtsdaten von OeNB bzw. FMA ausgeschlossen ist. Die Funktion des Bundesministeriums für Finanzen im Aufsichtssystem ist auf die Rechtsaufsicht über die FMA gemäß § 16 FMABG beschränkt. Das dort unter anderem normierte Auskunftsrecht kann nur im Fall begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufsichtstätigkeit ausgeübt werden, nicht aber z.B. zur Erhebung von Informationen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen ohne diesen Bezug.
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Informationen über Veranlassungen der FMA gegenüber der WG Finanzservice GmbH liegen nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen