11446/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0152-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 11632/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Übergriffe durch Häftlinge auf Justizpersonal“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4 und 9 bis 12 und 21:

Vorauszuschicken ist, dass eine Statistik über Übergriffe, die eine Beantwortung der Fragen in sämtlichen angesprochenen Aspekten ermöglichen würde, nicht geführt wird. Insoweit könnten die erforderlichen Informationen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durch nachträgliche Erhebungen beschafft werden. Auf Grundlage des vorhandenen Datenmaterials können jedoch die nachstehenden Auskünfte erteilt werden:

Den Staatsanwaltschaften wurden im Jahr 2007 18 (betreffend die Justizanstalten Innsbruck, Wien-Josefstadt, Wels, Göllersdorf und Graz-Jakomini), 2008 23 (betreffend die Justizanstalten Innsbruck, Wien-Josefstadt, Feldkirch und Wien-Simmering), 2009 34 (betreffend die Justizanstalten Leoben, Graz-Jakomini, Suben, Wien-Josefstadt, Göllersdorf, Graz-Karlau, Innsbruck und Wels), 2010 4 (betreffend die Justizanstalten Leoben, Wien-Josefstadt, Innsbruck und Graz-Karlau), 2011 24 (betreffend die Justizanstalten Wels, Wien-Simmering, Wien-Josefstadt, Graz-Karlau, Schwarzau, Klagenfurt, Krems, Linz, Suben, Feldkirch, Göllersdorf, Hirtenberg und Salzburg) und 2012 bis 1. Mai 11 derartige Vorfälle (betreffend die Justizanstalten Hirtenberg, Sonnberg, Wien-Josefstadt, St. Pölten und Göllersdorf) angezeigt. Bei 28 dieser Übergriffe wurden Bedienstete verletzt, davon sechs aus der Justizanstalt Wien-Josefstadt, zwei aus der Justizanstalt Wien-Simmering, vier aus der Justizanstalt Klagenfurt, zwei aus der Justizanstalt Linz, zwei aus der Justizanstalt Salzburg, einer aus der Justizanstalt Garsten, zwei aus der Justizanstalt Wels, drei aus der Justizanstalt Innsbruck, einer aus der Justizanstalt Stein, zwei aus der Justizanstalt Feldkirch sowie drei aus der Justizanstalt Graz-Karlau. Bei den Verletzungen handelte es sich überwiegend um Prellungen, Zerrungen, Brüche, Abschürfungen und in einem Fall um eine Stichverletzung (Justizanstalt Wien-Josefstadt).

24 verletzte Justizpersonen befanden sich insgesamt 1286 Tage im Krankenstand (davon drei Bedienstete bis zehn Tage, 13 Bedienstete bis 50 Tage, fünf Bedienstete bis 100 Tage, zwei Bedienstete 150 (Graz-Karlau mit Quadrizepssehnenruptur mit Spaltgipshülse) bzw. 151 Tage (Klagenfurt mit Schulterverletzung) und ein Bediensteter 295 Tage (Linz mit Augen- und Schulterverletzung).

Die Justizbediensteten haben durch die Übergriffe zum Glück keine bleibenden Schäden davongetragen und verrichten ohne Einschränkungen wiederum ihren Dienst.

Eine auswertbare Evidenz über den Ausgang der erstatteten Anzeigen wird nicht geführt, sodass eine Beantwortung nur im Wege einer nachträglichen Analyse jedes Einzelfalls erfolgen könnte, wovon jedoch im Hinblick auf den damit verbundenen unvertretbar hohen Zeitaufwand Abstand genommen werden muss.

Zu 5 und 6:

Eine Kostenrechnung würde eine Analyse jedes einzelnen Falls erfordern, einschließlich einer Rekonstruktion der jeweiligen Vertretungssituation im jeweiligen Abwesenheitszeitraum und allfälliger Ersätze durch die Schädiger, was einen unvertretbar hohen Aufwand verursachen würde.

Zu 7 und 8:

Derzeit lässt die elektronische Insassenverwaltung (integrierte Vollzugsverwaltung, IVV) eine Auswertung der über die laufend knapp 9.000 Insassinnen und Insassen verhängten Ordnungsstrafen noch nicht zu.


Zu 13 bis 17 und 20:

In den letzten fünf Jahren wurden in 25 Fällen im Zivilrechtsweg von Justizbeamten Ersatzansprüche gegen einen Insassen gestellt und zugesprochen, und zwar im Gesamtbetrag von etwa 100.000 Euro, wovon etwa 11.000 Euro bei vier Insassen einbringlich waren, der Rest von etwa 89.000 Euro jedoch zumindest vorerst nicht hereingebracht werden konnte.

Zu 18 und 19:

In 28 Fällen (2007: 1, 2008: 7, 2009: 8, 2010: 6, 2011: 5 und 2012: 1) haben Bedienstete nach einem Übergriff ein Ansuchen nach dem Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz eingebracht und eine Leistung erhalten.

Zu 22:

Auf allen Ebenen des Strafvollzugs ist es ein zentrales Anliegen, dass bei der Durchführung eines modernen und gesetzmäßigen Strafvollzuges unter Wahrung der menschlichen Würde und unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit keine Bediensteten zu Schaden kommen. Die äußere und innere Sicherheit, der Schutz der Bediensteten und die Vermeidung oder Linderung tätlicher Angriffe und/oder ihrer Folgen sind wichtige Bestandteile der Ausbildung und der laufenden Fortbildung aller Bediensteten im Strafvollzug, auch die laufenden Verbesserungen der Ausrüstung und Bewaffnung dienen diesem Zweck.

 

Wien,       . Juli 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl