11449/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11666/J der Abgeordneten Kaufmann-Bruckberger, Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:
Fragen 1 bis 15:
Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die Vollziehung der Mindestsicherung (Sozialhilfe) in die Zuständigkeit des Landes fällt und somit Fragen hinsichtlich konkreter Einzelfälle nicht die Geschäftsführung der Bundesregierung betreffen. Auch die Frage, unter welchen Umständen ein Mandat in einem Gemeinderat ausgeübt werden kann, fällt in die Kompetenz des Landes und nicht des Bundes.
Im Übrigen betreffen die Fragen personenbezogene Daten, die auf Grund des in der Europäischen Datenschutzrichtlinie wie auch im Datenschutzgesetz festgelegten Rechts betroffener Personen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten nicht bekannt gegeben werden dürfen.
Frage 16:
Hinsichtlich dieser Frage muss ich auf die Zuständigkeit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie verweisen.